Neu: RDA-Reisebedingungen für Busreisen
 

VERLAG EUROBUS GMBH

Neu: RDA-Reisebedingungen für Busreisen

Freitag, 28.08.2009

Wie bereits anlässlich des RDA-Workshops vorangekündigt, hat der RDA eine erneut aktualisierte und überarbeitete Fassung der bewährten RDA-Reisebedingungen fertig gestellt. Seit 1986 empfiehlt der RDA als der Fachverband für die internationale Bustouristik Allgemeine Geschäftsbedingungen: Neben den Reisebedingungen für Bus- und Gruppenreisen, auch Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Mietomnibussen, für die Beförderung mit Omnibussen, für den Hotelreservierungsvertrag, sowie für das Incoming. Sämtliche AGB finden Interessierte unter www.rda.de. Kostspielige Abmahnungen und Unterlassungsklagen konnten vermieden werden, wenn die Mitglieder die vom RDA unverbindlich empfohlenen AGB unverändert übernommen haben. Bis zum Wegfall des bis 2005 vorgeschriebenen kartellrechtlichen Genehmigungsverfahrens, wurden sowohl die RDA- Mietomnibus- und Beförderungsvertrags-AGB als auch die RDA-Reisebedingungen regelmäßig und vor allem immer erfolgreich beim Bundeskartellamt angemeldet. Sollten Busreiseveranstalter bereits die letzte Version der RDA-Reisebedingungen - Fassung Januar 2009 - für ihre Winterkataloge und sonstigen Unterlagen übernommen haben, so ist dies unbedenklich. Auch mit dieser Fassung ist man laut RDA auf der rechtlich sicheren Seite. Soweit die Kataloge noch nicht gedruckt sind, sollten sich Veranstalter allerdings möglichst umgehend mit der jetzigen, aktuellen Fassung „anfreunden“ und sie möglichst auch verwenden.

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