Wie der RDA mitteilt, hat die Europäische Kommission nun die Richtlinie des BMVI zur Förderung von Batterie-, Brennstoffzellen- und Batterieoberleitunsgbussen sowie biomethananetriebenen Bussen der Fahrzeugklassen M2 und M3 und die dafür erforderliche Infrastruktur und Machbarkeitsstudien beihilferechtlich genehmigt.
Förderfähig sind die Beschaffung und Umrüstung von Bussen mit alternativen Antrieben, Machbarkeitsstudien sowie die Beschaffung der zum Betrieb notwendigen Infrastruktur. Dabei sind 80 % der Investitionsmehrkosten zur Dieselreferenz für Batterie-, Brennstoffzellen- und Batterieoberleitunsgbusse, 40 % der Investitionsmehrkosten zur Dieselreferenz für Biogas-Busse und 40 % der Investitionsvollkosten für die zum Betrieb notwendige, nicht öffentliche Infrastruktur förderfähig.
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