Hafermann gewinnt in 2. Instanz
 

REISERüCKTRITT

Hafermann gewinnt in 2. Instanz

Mittwoch, 18.08.2021

Wie Meinold Hafermann (Foto) mitteilte, kippte das Landgericht Bochum das Amtsgerichtsurteil Witten in der Sache Rücktritt vom Reisevertrag wegen der Corona-Pandemie. Hafermann Reisen freue sich, dass man sich mit der Rechtsauffassung in dieser Sache vor Gericht durchgesetzt habe und hoffe, dass dieses Urteil vielen Reiseveranstaltern in ähnlich gelagerten Fällen eine Hilfe sein wird.

Laut Hafermann erklärte die Klägerin bei der Beklagten Haferman Reisen den Rücktritt vom Reisevertrag einer 15-tägigen Flusskreuzfahrt wegen der Ausbreitung der Corona-Pandemie und unter Berufung auf außergewöhnliche Umstände im Sinne des § 651 h Abs. 3BGB. Das Amtsgericht Witten gab der Klägerin im Urteil vom 16.2.2021 recht. Hafermann Reisen legte nun vor dem Landgericht Bochum erfolgreich Berufung ein – das Amtsgerichtsurteil wurde geändert und neu gefasst, die Klage wurde voll abgewiesen.



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