DTV: Fehlende Differenzierung
 

REISESICHERUNGSFONDS

DTV: Fehlende Differenzierung

Donnerstag, 10.06.2021

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) kritisiert die fehlende Differenzierung im neuen Gesetz über die Insolvenzsicherung durch einen Reisesicherungsfonds. Demnach sollen sich Reiseveranstalter bereits ab einem Jahresumsatz von über 3 Millionen Euro in einem neuen Pflichtfonds absichern.

„Das Ergebnis ist enttäuschend. Die Interessen von Veranstaltern im Deutschlandtourismus, wie Freizeitparks oder Tourismusorganisationen, deren Schadenrisiko gering ist, wurden nicht ausreichend berücksichtig. Teure und aufwendige Rückholaktionen spielen innerhalb Deutschlands keine große Rolle“, kritisiert Norbert Kunz, Geschäftsführer des DTV (Foto, © DTV).

Das Gesetz sehe zwar eine Ausnahmeregelung bis zu einem Jahresumsatz von 10 Millionen Euro vor, „doch das ist Augenwischerei“, so Kunz. Denn in diesem Fall müsse zukünftig der gesamte Umsatz abgesichert werden, folglich sei mit deutlich höheren Versicherungsprämien zu rechnen.



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