bdo warnt vor Regelungslücke
 

REISESICHERUNGSFONDS

bdo warnt vor Regelungslücke

Mittwoch, 09.06.2021

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat vor voreiliger Zufriedenheit mit dem aktuellen Kompromiss zur Ausgestaltung des Reisesicherungsfonds gewarnt. Angesichts der heute anstehenden zweiten Lesung im Deutschen Bundestag weist der Verband auf eine möglicherweise entscheidende Lücke im Entwurf hin.

Dieser sieht zwar für Unternehmen mit einem Umsatzvolumen zwischen 3 und 10 Millionen Euro eine Opt-out-Möglichkeit vor, bei der eine individuelle Versicherung den Zwangseintritt in den Fonds ersetzen kann. Diese Option droht aber in der Praxis ohne Bedeutung zu bleiben, da im jetzigen Gesetzentwurf eine Haftungsbegrenzung für die Versicherer fehlt. So bleibt ein reales Risiko, dass mittelständische Unternehmen schlicht keine Absicherung erhalten und somit doch in den Fonds gezwungen würden.

Der bdo fordert daher erneut, die Haftung außerhalb des Fonds bei Unternehmen mit bis zu 10 Millionen Euro Jahresumsatz auf 3 Millionen Euro zu begrenzen, denn nur so kann den Bedürfnissen des Mittelstandes tatsächlich Rechnung getragen werden.


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