Wie der RDA unter Berufung auf das Bundesverkehrsministerium (BMVI) mitteilt, ist die “Dritte Änderungsrichtlinie Soforthilfeprogramm Reisebusbranche“ im Bundesanzeiger veröffentlicht worden, so dass sie nun in Kraft getreten ist und somit ab sofort die Antragstellung möglich ist.
Laut dem BMVI hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) die elektronischen Antragsformulare und weitere Informationen auf dem Antragsportal (https://antrag-gbbmvi.bund.de/) zur Verfügung gestellt, so dass es nun möglich sein soll, die Anträge hochzuladen.
Das BMVI wies laut RDA noch einmal darauf hin, dass das elektronische Antragsverfahren geschlossen wird, wenn keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehe
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