Eigene Sicherung für Busreisen
 

INSOLVENZSICHERUNGS-FONDS:

Eigene Sicherung für Busreisen

Donnerstag, 25.02.2021

Im Ausschuss für Tourismus des Deutschen Bundestages hat RDA Präsident Benedikt Esser (Foto) zum Gesetzentwurf über die Insolvenzsicherung ein eigenes Risikosegment für die Bus- und Gruppentouristik gefordert, um eine Kollektivhaftung für Ausfallrisiken internationaler Großkonzerne zu verhindern.

Esser führte aus, dass grundsätzlich alle Reiseveranstalter bis zu einem Jahresumsatz von € 10 Mio. statt derzeit € 3 Mio. von der verpflichtenden Teilnahme am Reisesicherungsfonds ausgenommen werden sollten. Das solle umsatzunabhängig auch für alle Reiseveranstalter gelten, die ihre Risiken nach den gesetzlichen Vorgaben am Versicherungsmarkt eindecken können.

Anhand der aktuellen Auswertung des RDA Branchenbarometers Januar 2021 verdeutlichte Esser, dass 75 % der befragten Unternehmen die Anforderungen an die im Referentenentwurf festgeschriebene Sicherheitsleistung von mindestens 7 % des Umsatzes nicht (57 %) oder eher nicht (18 %) erfüllen können. Realistisch seien Sicherheitsleistungen in Höhe von 1 bis 2 % des Reiseumsatzes.

Er forderte mit Blick auf diese Zahlen und die bereits entstandenen substanziellen Schäden in den Betrieben durch das seit Monaten geltende Verbot von touristischen Busreisen zusätzliche staatliche Unterstützung bei der Sicherheitenstellung zur Erlangung der Insolvenzsicherung ein.

Nach Ansicht Essers ist es zudem erforderlich, bis zu 80 % der geforderten Sicherheit für direkte Insolvenzsicherungsverträge oder Versicherungsavale zur Teilnahme am Reisesicherungsfonds als staatliche garantierte Ausfallbürgschaft zur Verfügung zu stellen.



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