
Der RDA lehnt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur geplanten Insolvenzsicherung durch einen Reisesicherungsfonds die erzwungene Kollektivhaftung mittelständischer Reiseanbieter der Bus- und Gruppentouristik zu Gunsten internationaler Großkonzerne ab.
Um diese Kollektivhaftung zu verhindern, wird angeregt, innerhalb des Reisesicherungsfonds die Branche der Bus- und Gruppentouristik risikotechnisch zu segmentieren und diesem Segment ein eigenes Zielkapital zuzuweisen. Zusätzlich soll nach Vorstellungen des RDA der Zeitraum der Zielkapitalbildung beginnend mit 2023 bis 2031 erweitert werden. Bei der Festsetzung der Höhe der Sicherheitsleistung und Beiträge (Versicherungsentgelte) fordert der RDA, diese mit Blick auf die postpandemischen Realitäten in der Bus- und Gruppentouristik zwischen 0,2 und 0,4 % festzulegen.
Positiv bewertet der Verband, dass das Ministerium den bisherigen Eingaben des RDA nunmehr gefolgt ist und die Freistellung der Teilnahmepflicht für kleine Reiseanbieter vorgesehen hat. Damit jedoch alle kleinen Reiseveranstalter wirksam von der Teilnahmepflicht ausgenommen werden können, für die im Kontext der Coronapandemie adäquate Versicherungsangebote verfügbar sind, bedarf es einer Erhöhung der Umsatzgrenze von € 3 Mio. auf € 10 Mio.
Darüber hinaus fordert der RDA die generelle Freistellung aller Reiseveranstalter von der Teilnahmepflicht am Reisesicherungsfonds unabhängig von deren Umsatzgröße, sofern diese ihre Risiken am Versicherungsmarkt eigenständig eindecken können. Der RDA begrüßt, dass der Entwurf bei der Berechnung des Schadenrisikos dem Einwand des RDA gefolgt ist und die so gut wie nicht vorhandenen Repatriierungskosten bei Busreisen als risikomindernden Faktor vorgesehen hat.
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