Bund und Länder haben sich auf einheitliche Regeln geeinigt. Teilweise besteht dennoch weiterhin Uneinigkeit. Die Umsetzung erfolgt letztendlich auf Länderebene. Deshalb bleibe abzuwarten, ob der Flickenteppich an Regelungen tatsächlich übersichtlicher wird, kommentiert der bdo (Foto bdo-Präsident Karl Hülsmann).
Maskenpflicht/ Bußgeld:
Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht soll bundesweit ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällig werden. Eine Ausnahme gilt für Sachsen-Anhalt: Das Bundesland will die Regel nicht einführen, weil es dort nur wenige Corona-Fälle gibt.
Test / Reiserückkehrer:
Am Ende der Sommerferien aller Bundesländer (mit dem 15. September 2020) endet die Möglichkeit zur kostenlosen Testung für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten.
Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten bleibt, aber:
Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, soll die verpflichtende Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem 5. Tag nach der Rückkehr beenden können. Die Regelung soll “möglichst“ ab 1. Oktober gelten. Die häusliche Quarantäne soll intensiv kontrolliert werden, bei Verstößen sollen empfindliche Bußgelder drohen. Der Bund will auf die Pflicht zu der 14-tägigen Quarantäne stärker hinweisen - “an den Grenzen und in den Urlaubsgebieten“.
Tests im Risikogebiet:
Angestrebt wird, dass sich Rückkehrer künftig noch im Risikogebiet testen lassen müssen, sodass eine Rückreise von akut Infizierten möglichst vermieden wird.
Aussteigekarten:
Bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten ist zudem eine unverzügliche Übermittlung der Aussteigekarten an die zuständigen Gesundheitsämter innerhalb eines Tages zur Überwachung der Einreisequarantänepflicht zu gewährleisten. Die Länder stellen die darauf aufbauenden Kontrollen sicher. Der Bund erarbeitet unter Hochdruck eine „elektronische Einreiseanmeldung“ die den Meldeprozess bis hin zu den örtlichen Gesundheitsämtern digitalisieren wird.
Einkommensausfälle:
Bund und Länder streben kurzfristig eine Rechtsänderung mit dem Ziel an, dass bundeseinheitlich eine Entschädigung für den Einkommensausfall dann nicht gewährt wird, wenn eine Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erfolgt.
Großveranstaltungen:
Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden.
Sportveranstaltungen:
Eine Länder-Arbeitsgruppe soll bis Ende Oktober Regelungen für einen einheitlichen Umgang mit Publikum bei bundesweiten Sportveranstaltungen vorschlagen.
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