Leitfaden Muster-Erstattungsrichtlinie
 

ÖPNV-RETTUNGSSCHIRM:

Leitfaden Muster-Erstattungsrichtlinie

Dienstag, 18.08.2020

Die europäische Kommission hat die Bundesrahmenregelung zur Finanzierung der Corona bedingten Schäden im ÖPNV genehmigt. Auf der Grundlage einer Muster-Erstattungsrichtlinie, die zunächst vorläufig beschlossen wurde, werden die Bundesländer jeweils eine Richtlinie zu Einzelheiten des Ausgleichs veröffentlichen. Die Verbände haben einen Handlungsleitfaden als praktische Hilfestellung erarbeitet. „Unternehmen und Aufgabenträger müssen sehr enge Fristen beachten“, wie bdo Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard (Foto) betont.

Zu beachten ist, dass für Verkehrsunternehmen eine Antragstellung bis zum 30. September 2020 erforderlich ist. Die Bundesrahmenregelung regelt Beihilfen an Unternehmen nur für den Schadenszeitraum bis einschließlich 31. August 2020 („Phase 1“). Für Ausgleichsleistungen an Verkehrsunternehmen für die Monate ab September 2020 („Phase 2“) müssen je nach Konstellation ggf. Maßnahmen vor Beginn dieses Zeitraums, also bis einschließlich 31. August 2020 realisiert werden.

Beim bdo sind für Mitglieder erhältlich:

1. „Bundesrahmenregelung Beihilfen für den öffentlichen Personennahverkehr“.

2. Entwurf der Muster-Erstattungsrichtlinie der Bundesländer:
Auf der Grundlage der von den Ländern beschlossenen Muster-Richtlinie werden diese kurzfristig jeweils eigene Richtlinien erlassen. Verbindlich sind dann erst diese Landesregelungen. Bitte achten Sie darauf, dass diese nicht von der Musterrichtlinie abweichen, denn wir haben lange daran mitgearbeitet und diese ausgefeilt.

3. Leitfaden zur Mustererstattungsrichtlinie:
Dieser ist Rahmen der Brancheninitiative von Aufgabenträgern, Verkehrsunternehmen und Verbänden entstanden. Er wurde in enger Abstimmung zwischen VDV und bdo unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund), der BAG SPNV (Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des SPNV), des, des Verbandes MOFAIR e. V. und von zahlreichen aktiven Branchenakteuren erarbeitet.



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