Die Anträge für zusätzliche Hilfen in Höhe von 170 Millionen Euro für die so massiv von der Coronakrise betroffenen Reisebusunternehmen können jetzt gestellt werden (EuroBus berichtete an dieser Stelle bereits). Die Antragsformulare können ab dem 24.Juli auf der Internetseite des BAG heruntergeladen werden. Anträge können elektronisch bis zum 30.09.2020 beim BAG gestellt werden.
Viele Fragen sind nach einer ersten schnellen Durchsicht der Richtlinie noch offen und werden in der nächsten Woche mit dem BMVI und dem BAG zu klären sein. Am 21. Juli wird es hierzu ein Informationsgespräch mit dem bdo und dem BMVI geben, um die Einzelheiten der Antragstellung zu klären, wie bdo Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard (Foto) mitteilt. Insbesondere stellt der bdo die Frage, wie der Nachweis über die Fahrzeugkosten zu erbringen ist, wenn keine fahrzeugbezogenen Kredit-, Miet- oder Leasingverträge nachgewiesen werden können, da viele Unternehmen Gesamtkreditlinien mit ihren Banken vereinbaren.
Fragen der Busunternehmen dazu nimmt der bdo auf und wird diese an das BAG, die Bewilligungsbehörde in diesem Fall, weiterleiten.
Die Hilfen werden in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gewährt und betreffen die Vorhaltekosten für Reisebusse und Vorleistungskosten für Reisekataloge und Werbeanzeigen. Berücksichtigt werden EURO V und EURO VI Busse, wobei der Höchstbetrag pro Bus bei 26.334 Euro und pro Unternehmen bei 800.000 Euro liegt.
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