Wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) heute mitteilte, können die Hilfsgelder für in wirtschaftliche Notlage geratene Reisebusunternehmen ab dem 24.Juli abgerufen werden.
Die Anträge können elektronisch bis zum 30.September beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gestellt werden. Die Antragsformulare stehen ab dem 24.Juli auf der Internetseite des BAG unter www.bag.bund.de zur Verfügung.
An diesem Freitag (17.07.2020) wird die Finanzierungsregelung der Hilfsgelder im Bundesanzeiger veröffentlicht. Eckpunkte dieser Regelung sind:
• ausgleichbar sind sogenannte Vorhaltekosten (fortlaufende Tilgungs- und Leasingraten für die Anschaffung der Reisebusse vor der Corona-Pandemie sowie “Vorleistungskosten“, z.B. für Reisekataloge oder Werbeanzeigen)
• die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen gewährt
• berücksichtigt werden neue oder gebrauchte Busse mit der Schadstoffklasse Euro V oder besser
• der Höchstbetrag liegt bei 26.334 Euro pro Bus. Doppelförderungen sind mit Blick auf andere COVID-19-bedingte Unterstützungsleistungen ausgeschlossen RDA Präsident Benedikt Esser: “Wir freuen uns sehr, dass unser Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer seine Zusage umsetzen konnte. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag zur Rettung der Reisebusunternehmen.“
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