Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat die Kernpunkte einer neuen Insolvenzabsicherung im Reiserecht vorgestellt. Danach sollen bereits erfolgte Kundenzahlungen sowie die Kosten einer möglichen Rückholung aus touristischen Destinationen über einen Fonds sichergestellt werden.
Beabsichtigt ist, dass sich der Fonds aus Beiträgen der Reiseveranstalter finanziert. Daneben ist eine bonitätsabhängige Sicherheit durch die Reiseveranstalter geplant. Bei einer Insolvenz solle zunächst diese vom Reiseveranstalter geleistete Sicherheit in Anspruch genommen werden. Sollte diese nicht ausreichen, kann auf den Fonds zurückgegriffen werden. Letzter soll nur für die Phase seines Aufbaus durch staatliche Garantien abgesichert werden. Aus dem BMJV heißt es dazu, man greife die Systematiken verschiedener bewährter Systeme in anderen EU-Staaten auf.
Der bdo begrüßt den Ansatz, allerdings dürfte der Aufbau dieses neuen Systems Reiseveranstalter – insbesondere in der aktuell äußerst bedrohlichen wirtschaftlichen Situation – vor eine weitere schwierige Herausforderung stellen. „Der Aufbau dieses neuen Systems der Insolvenzsicherung von Reisen muss daher nach bdo-Auffassung in einer die Unternehmen schonenden Art und Weise erfolgen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Busunternehmen auch in den kommenden Jahren muss dabei dringend Berücksichtigung finden“, betont bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard (Foto).
Der bdo wird die weitere Ausgestaltung der neuen Insolvenzsicherung eng begleiten und die Belange der privaten Busunternehmen entsprechend einbringen.
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