
Wo und wie Busreisen möglich sind, hat der bdo in einer aktualisierten Übersicht veröffentlicht.
Baden- Württemberg:
Busreisen ab 15. Juni unter Auflagen wieder möglich. Auflagen noch unklar.
Bayern:
Busreisen ab 30. Mai unter Auflagen wieder möglich. 1,5 m Abstand und Maskenpflicht; (Ausnahme: Personen aus dem gleichen Haushalt), Verbot von Gruppenreisen.
Berlin:
Gewerbliche Ausflugs- und Stadtrundfahrten seit 25. Mai unter Auflagen wieder möglich. 1,5 m Abstand und Maskenpflicht.
Brandenburg:
Busreisen und Stadtrundfahrten seit 25. Mai unter Auflagen wieder möglich. 1,5 m Abstand und Maskenpflicht.
Bremen:
Busreisen seit 27. Mai 2020 unter Auflagen wieder möglich. 1,5 m Abstand (Ausnahme: Personen aus dem gleichen Haushalt), Maskenpflicht und max. Besetzung mit 50 %.
Hamburg:
Busreisen seit 13. Mai unter bestimmten Auflagen wieder zulässig. Maskenpflicht und wenn möglich 1,5 m Abstand.
Hessen:
Busreisen seit 9. Mai unter bestimmten Auflagen wieder zulässig 1,5 m Abstand und Maskenpflicht;
Ausnahmen für Fahrpersonal, wenn anderweitige Schutzmaßnahmen werden (z.B. Trennvorrichtung).
Mecklenburg-Vorpommern:
Busreisen seit 25. Mai unter bestimmten Auflagen wieder zulässig. 1,5 m Abstand (Ausnahme: Personen aus dem gleichen Haushalt) und Maskenpflicht (Ausnahme: Fahrzeugführer)
Niedersachsen:
Busreisen seit 8. Juni unter bestimmten Auflagen wieder zulässig. Eine freie Sitzreihe zwischen Fahrgästen (Ausnahme: Personen aus dem
gleichen Haushalt) und Maskenpflicht.
Nordrhein-Westfalen:
Busreisen seit 30. Mai unter Auflagen wieder möglich. 1,5 m Abstand (Ausnahme: Personen aus dem gleichen Haushalt sowie weitere Gruppenkonstellationen bis max. 10 Pers.) ODER Maskenpflicht
Rheinland-Pfalz:
Busreisen ab 10. Juni unter Auflagen wieder möglich. 1,5 m Abstand (Ausnahme: Personen aus dem gleichen Haushalt) oder Maskenpflicht.
Saarland:
Busreisen seit 25. Mai unter Auflagen wieder möglich. 1,5 m Abstand (Ausnahme: Personen aus dem gleichen Haushalt) oder Maskenpflicht.
Sachsen:
Busreisen seit 08. Juni unter bestimmten Auflagen wieder zulässig. Maskenpflicht.
Schleswig-Holstein:
Busreisen seit 09. Mai unter bestimmten Auflagen wieder zulässig. Reisebus darf nur zu max. 50 % besetzt werden und Maskenpflicht
Sachsen-Anhalt:
Busreisen seit 28. Mai 2020 unter bestimmten Auflagen wieder zulässig. 1,5 m Abstand (Ausnahme: Personen aus dem gleichen Haushalt) und Maskenpflich.
Thüringen:
Busreisen bis min. 12. Juni verboten.
Ausführliche Informationen
gibt es für bdo-Mitglieder in der Corona-Datenbank des bdo.
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