
(EB) Bund und Länder haben sich jetzt auf neue Regeln geeinigt, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel in einem aktuellen Statement bekannt gab. Hier ein Auszug aus dem Maßnahmen-Katalog, soweit dies die Touristik betrifft:
- Großveranstaltungen sind noch bis 31. August untersagt.
- Museen und Zoos dürfen ab 20. April öffnen.
- Theater- und Konzerthäuser müssen noch warten.
- Hotels und Gastronomie müssen weiter geschlossen bleiben.
- Kleinere Geschäfte dürfen ab Montag, 27. April wieder öffnen (bis 800qm Verkaufsfläche, und mit Schutzkonzepten).
- Das Reiseverbot bleibt zumindest bis 3. Mai bestehen, ebenso wie die sozialen Kontaktbeschränkungen.
- Grenzkontrollen noch bis 3. Mai.
- Für den ÖPNV in Bussen und Bahnen wird das Tragen von einfachen Mund-Nasenschutzmasken zwar empfohlen - aber nicht verpflichtend gefordert.
- Eine bundesweite Maskenpflicht ist verworfen worden.
RDA Travel Expo Köln
Ob das Thema „Großveranstaltungen bis 31. August untersagt“ auch die RDA Travel Expo betrifft, ist noch unklar. Dann müsste die Messe weiter nach hinten verschoben werden, wenn es in NRW keine Ausnahme für Fachmessen geben sollte. Die Entscheidung darüber ist Ländersache – auch was eine Großveranstaltung per Definition ist und wo die Grenze gezogen wird.
Doch bis dato scheint es zumindest bei der KölnMesse keinen freien Termin im September oder später zu geben, wie RDA Expo Geschäftsführer Benedikt Esser gegenüber EuroBus erläuterte. Ob man auf einen anderen Messeplatz ausweichen könnte, darüber wird der RDA Vorstand jetzt beraten. Auf jeden Fall sei diese Regelung „für den RDA sehr, sehr einschneidend“, so Esser.
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