KfW-Programm sinnvoll angepasst
 

BDO:

KfW-Programm sinnvoll angepasst

Sonntag, 05.04.2020

Der heutige Beschluss der Bundesregierung bewertet der bdo als eine sinnvolle Anpassung des KfW Schnellprogramms zum Schutz des Mittelstandes. Der bdo hatte seit Beginn der Corona-Krise eine entsprechende Anpassung gefordert. „Wir freuen uns sehr, dass dies nun offensichtlich Gehör gefunden hat und bedanken uns bei der Bundesregierung für diesen wichtigen Schritt“, sagte bdo Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard (Foto) in einer Stellungnahme.

Folgender Beschluss ist heute ergangen:

• Der KfW-Schnellkredit 2020 soll allen Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von
mehr als zehn offenstehen. Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3
Monatsumsätzen des Jahres 2019. Das Kreditvolumen beträgt dabei maximal €
800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern. Für
Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 beträgt das maximale
Kreditvolumen € 500.000 Euro.

• Deshalb stellt die KfW den Finanzierungspartner
(Hausbank) zu 100 Prozent von der Haftung frei. Die Hausbank garantiert im
Gegenzug den Verzicht auf jede Form und jeden Umfang der Besicherung.

• Der KfW-Schnellkredit soll eine höhere Zinsmarge als die Kredite des KfW-Sonderprogramms
2020 haben, nämlich 3 % p.a. Bei einem angenommenen
Bankeneinstand von 0 % geht damit ein Endkreditnehmerzinssatz von einheitlich 3 %
p.a. per heute einher (der Zinssatz kann sich entsprechend Kapitalmarktentwicklung
verändern).


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