Antrag auf Bankbürgschaft jetzt stellen
 

RDA RäT:

Antrag auf Bankbürgschaft jetzt stellen

Mittwoch, 18.03.2020

Der RDA fordert von der Bundesregierung die bundesweite Umsetzung des Bayerischen Härtefall-Fonds, der Unternehmen in existenzbedrohender Lage oder massiven Liquiditätsproblemen einmalige nicht rückzahlbare Zuschüsse von € 5.000,- bis € 30.000,- auszahlt.

Denn die Beantragung des KfW-Unternehmerkredites mit einer Haftungsfreistellung von 80 % gestaltet sich derzeit schwieriger als erwartet, da der organisatorische Ablauf seitens der KfW noch nicht vollständig umgesetzt werden konnte. Nach RDA-Informationen arbeitet die KfW mit Hochdruck an der Umsetzung bis zum kommenden Montag.

Zudem sind einzelne Banken und Sparkassen schon jetzt aufgrund der aktuell hohen Nachfrage überlastet. Die derzeitige Bereitschaft der Institute zur Übernahme eines 20%igen Haftungsanteils ist offensichtlich nicht stark ausgeprägt.

Deshalb erneuerte der RDA gestern gegenüber der Bundesregierung seine ursprüngliche Forderung, statt der 80%igen Haftungsfreistellung eine 100%ige Haftungsfreistellung vorzusehen, um so die Bereitstellung der dringend benötigten Finanzmittel zu beschleunigen. Nach unseren Informationen finden dazu Beratungen in Berlin statt.

„Wir empfehlen RDA-Mitgliedern alternativ einen Antrag auf Bankbürgschaft bei Ihrer Landesbürgschaftsbank zu stellen“, so RDA-Präsident Benedikt Esser. „Bürgschaften der Bürgschaftsbanken sichern aktuell maximal 80 % der Kreditsumme ab, auch hier fordert der RDA eine Erhöhung auf 100 %. Ihr Unternehmen und Ihr Geschäftsmodell sollten vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein.

Die Zusage einer Bürgschaft kann innerhalb weniger Tage erfolgen. Mit einer zugesagten Bürgschaft können Sie den Kredit bei Ihrer Hausbank besichern.

Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken

https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/

gestellt werden. Der RDA hilft Ihnen telefonisch unter 0221/9127720 weiter, wenn Sie Schwierigkeiten bei der Antragstellung haben. Nach Antragstellung werden Betroffene von der Bürgschaftsbank ihres Bundeslandes telefonisch kontaktiert.

Wichtig für die schnelle und erfolgreiche Beurteilung von Anfragen für die Begleitung einer Überbrückungsfinanzierung ist die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans, aus welchem der erforderliche Kapitalbedarf hervorgeht. Da die Umsätze 2020 in der Bus- und Gruppentouristik derzeit schlicht nicht einschätzbar sind, ist bei etlichen Betrieben von einem Nullumsatz auszugehen. Damit rechnen die Bürgschaftsbanken auch.




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