Jede Fahrt nach und durch Kroatien muss bekanntlich seit 2019 vor Fahrtantritt gemeldet werden. Seit dem 03.01.2020 können die besagten Voranmeldungen nicht mehr mit dem MCP-Formular an das Finanzamt gesendet werden. Wie der bdo informiert, muss die Voranmeldung jeder einzelnen Reise jetzt über ein gesondertes Portal „MCP Form Electronic Submission Application“ erfolgen.
Nach erfolgreicher Übermittlung von Reisedaten über das Portal bekommt der Steuerzahler ein maschinell-ausgefülltes MCP-Formular per E-Mail zugesandt. Die neuen MCP-Formulare sind mit Uhrzeit und Datum versehen und müssen samt Kopien der kroatischen OIB und Ust. ID-Nummern an Bord des Busses mitgeführt werden (Foto: Rovinj, c: Braslav Karlic, CNTB).
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