
Mit dem Näherrücken des 30. März 2019 erhöht sich die Wahrscheinlichkeit eines ungeregelten Austretens des Vereinigten Königreiches aus der EU. Der Bundesverband deutscher Omnibusunternehmer empfiehlt deshalb Busreiseveranstaltern, sich auf einen „ungeregelten Brexit zum 30. März 2019 einzustellen und entsprechende Vorkehrungen jetzt treffen“, denn Unionsrecht wäre ab diesem Zeitpunkt im Großbritannien nicht mehr anwendbar.
„Reisegäste müssen auf eine unsichere Lage hingewiesen werden. Das Reiserecht bietet Möglichkeiten, auch relativ kurzfristig auf Entwicklungen zu reagieren“, erläutert der bdo in einem Rundschreiben an seine Mitglieder.
Interbus-Fahrtenheft und Passagierliste
Da Großbritannien zum 01.04.2019 eine aktive Interbus–Vertragspartei wird, muss ab diesem Tag das Interbus-Fahrtenheft mit Passagierlisten mitgeführt werden - wie bei den bereits bestehenden Interbus-Vertragspartnern Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Türkei und der Ukraine (dringend über die Landesverbände des bdo vorab besorgen)
Grenzkontrollen und Minderungsansprüche
Der Unsicherheitsfaktor Grenzkontrolle führt vielfach zu der Frage, ob lange Wartezeiten Minderungsansprüche des Reisegastes begründen können. Es erscheint deshalb ratsam, die gesammelten Informationen, auf deren Grundlage eine ungefähre Wartezeit für die konkrete Reise prognostiziert wird, für etwaige spätere Regressforderungen der Reisegäste zu dokumentieren.
Passkontrollen und Busfahrer
Die Regierung des Vereinigten Königreichs erklärt, dass für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) keine Visumpflicht für touristische und geschäftliche Kurzaufenthalte eingeführt wird.
Als Ausweisdokument hat bislang ein Personalausweis ausgereicht. Es ist davon auszugehen, dass es ähnliche Regelungen wie z.B. in Norwegen geben wird, wo sich EU-Bürger 90 Tage ohne Visum aufhalten dürfen. Um Komplikationen zu vermeiden, empfiehlt der bdo, „vorerst keine drittstaatenangehörige Busfahrer nach Großbritannien fahren zu lassen“.
Vorsteuer-Vergütung
Wer sich Vorsteuern für 2018 aus Großbritannien zurückholen wollen, sollten sie es jetzt tun, rät der bdo. Vorsteuervergütungsanträge können bis zum 29.03.2019 über das elektronische Portal des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingereicht werden.
Rücktritt vor Reisebeginn
Sollte bei einer Pauschalreise die Nutzung des eingeplanten Grenzübergangs nicht möglich sein oder aufgrund sehr langer Wartezeiten nicht zumutbar erscheinen, kann das Busunternehmen vor Antritt der Reise wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände die Reise absagen (§ 651h Abs. 3 BGB).
Ausführliche Informationen dazu im neuen EuroBus.
Weitere News von EuroBus:
Facebook:https://www.facebook/EuroBus/
Twitter: https://goo.gl/Hs3i54
Instagram: https://instagram/eurobus