Bayern gegen “Kaffeefahrten“
 

BUNDESRAT

Bayern gegen “Kaffeefahrten“

Donnerstag, 30.11.2017

Vor 2 Jahren hatte der Freistaat Bayern einen Gesetzesentwurf zur StĂ€rkung des Verbraucherschutzes bei sogenannten “Kaffeefahrten“ in den Bundesrat eingebracht, der neben dem Verbot unseriöser Verkaufsveranstaltungen bei sogenannten “Kaffeefahrten“ auch ein Vertriebsverbot von Pauschalreisen auf Haus- und Reisemessen zur Folge gehabt hĂ€tte.

“Mit vereinten KrĂ€ften war es damals gelungen, diesen Vorstoß Bayerns abzuwehren“, erinnert der bdo. Jetzt macht Bayern einen neuen Versuch in diese Richtung: Mit der Bundesratsdrucksache 729/17 bittet der bayrische MinisterprĂ€sident Horst Seehofer, den “alten“, 2015 abgelehnten Gesetzentwurf auf die Tagesordnung der nĂ€chsten Bundesratssitzung am 15. Dezember zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung zu beantragen.

An der Situation hat sich nichts geĂ€ndert und die Argumente sind immer noch dieselben: Die Veranstaltung von Haus- und Reisemessen stellt eine gĂ€ngige Praxis vieler Busunternehmen dar und der Verbraucherschutz ist in diesen FĂ€llen stets gewahrt. Die veranstaltenden Busunternehmen sind den Teilnehmern bekannt und etwaige Widerrufs- oder RĂŒcktrittsrechte können jederzeit problemlos geltend gemacht werden.

Der bdo fordert deshalb: “Es muss zwingend klargestellt werden, dass diese Werbe- und Verkaufsveranstaltungen von dem Verbot nicht betroffen sind und weiterhin stattfinden dĂŒrfen.“
Zudem hatte der bdo beanstandet (und tut dies noch immer), dass nach dem Gesetzesentwurf ordnungswidrig handelt, wer eine nicht ordnungsgemĂ€ĂŸ angezeigte Veranstaltung eines Wanderlagers fördert, wobei Busunternehmen in der GesetzesbegrĂŒndung ausdrĂŒcklich genannt werden.

“Diese Regelung halten wir fĂŒr unsachgemĂ€ĂŸ und praxisfern, da das Busunternehmen als bloßer Beförderer keinen Einfluss auf die Programmgestaltung eines Werbeveranstalters hat und diesen auch nicht kontrollieren kann“, heißt es in dem Informationsschreiben des bdo.


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