

Vor 2 Jahren hatte der Freistaat Bayern einen Gesetzesentwurf zur StĂ€rkung des Verbraucherschutzes bei sogenannten âKaffeefahrtenâ in den Bundesrat eingebracht, der neben dem Verbot unseriöser Verkaufsveranstaltungen bei sogenannten âKaffeefahrtenâ auch ein Vertriebsverbot von Pauschalreisen auf Haus- und Reisemessen zur Folge gehabt hĂ€tte.
âMit vereinten KrĂ€ften war es damals gelungen, diesen VorstoĂ Bayerns abzuwehrenâ, erinnert der bdo. Jetzt macht Bayern einen neuen Versuch in diese Richtung: Mit der Bundesratsdrucksache 729/17 bittet der bayrische MinisterprĂ€sident Horst Seehofer, den âaltenâ, 2015 abgelehnten Gesetzentwurf auf die Tagesordnung der nĂ€chsten Bundesratssitzung am 15. Dezember zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung zu beantragen.
An der Situation hat sich nichts geĂ€ndert und die Argumente sind immer noch dieselben: Die Veranstaltung von Haus- und Reisemessen stellt eine gĂ€ngige Praxis vieler Busunternehmen dar und der Verbraucherschutz ist in diesen FĂ€llen stets gewahrt. Die veranstaltenden Busunternehmen sind den Teilnehmern bekannt und etwaige Widerrufs- oder RĂŒcktrittsrechte können jederzeit problemlos geltend gemacht werden.
Der bdo fordert deshalb: âEs muss zwingend klargestellt werden, dass diese Werbe- und Verkaufsveranstaltungen von dem Verbot nicht betroffen sind und weiterhin stattfinden dĂŒrfen.â
Zudem hatte der bdo beanstandet (und tut dies noch immer), dass nach dem Gesetzesentwurf ordnungswidrig handelt, wer eine nicht ordnungsgemÀà angezeigte Veranstaltung eines Wanderlagers fördert, wobei Busunternehmen in der GesetzesbegrĂŒndung ausdrĂŒcklich genannt werden.
âDiese Regelung halten wir fĂŒr unsachgemÀà und praxisfern, da das Busunternehmen als bloĂer Beförderer keinen Einfluss auf die Programmgestaltung eines Werbeveranstalters hat und diesen auch nicht kontrollieren kannâ, heiĂt es in dem Informationsschreiben des bdo.
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