Österreich erleichtert Entsenderegelung
 

BDO

Österreich erleichtert Entsenderegelung

Montag, 20.03.2017

Bei der Entsende- und Mindestlohnregelung Österreichs gibt es Anlass zum Optimismus. Das österreichische Sozialministerium hat den Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) über Vereinfachungen bzw. Neuerungen informiert, die am 1. Juni 2017 in Kraft treten sollen.

Vereinfachung Entsendemeldung:
Die Meldung erfolgt nur noch pauschal für jeweils 6 Monate unabhängig von den einzelnen Entsendungen. Zu melden sind die voraussichtlich entsandten Arbeitnehmer und die Kennzeichen der Busse.

Vereinfachung Lohnunterlagen:
Diese können dann auch bei einem Steuerberater, Rechtsanwalt etc. in Österreich oder direkt am Fahrzeug bereitgehalten werden; darüber hinaus können die Lohnunterlagen schon derzeit am Server des entsenden Unternehmens im Ausland in deutscher Sprache “bereitgehalten“ werden, wenn der Fahrer die Unterlagen bei der Kontrolle den Kontrollorganen sofort elektronisch zugänglich machen kann.

Bis zum Inkrafttreten der Änderungen müssen die bisherigen Regelungen weiterhin beachtet werden.
Bis dahin sollen Kontrollen - “unter Berücksichtigung der rechtlichen und technischen Probleme“ durchgeführt werden. Das heißt, dass Fehler etwa wegen der Unausfüllbarkeit des Meldeformulars nicht geahndet werden, wenn eine Meldung vorliegt. Derzeit liegen dem bdo noch keine Fälle von Kontrollen vor.


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