Sind 3% Anteil “Zwangsprivatisierung“?
 

BMVI BERICHT

Sind 3% Anteil “Zwangsprivatisierung“?

Sonntag, 12.02.2017

Die Bundesratsinitiative zur Defakto-Abschaffung der Eigenwirtschaftlichkeit wird durch den jetzt vorgelegten Bericht des BMVI geschwächt. Der bdo dazu: “Die Zahlen zeigen, wie grotesk es ist, wenn sich Vertreter der Bundesratsinitiative auf die Grundlage einer angeblichen “Zwangsprivatisierung des ÖPNV“ stützen“.

Dem eigenwirtschaftlichen Genehmigungswettbewerb komme laut vorgelegten Bericht und den Zahlen des VDV lediglich ein verschwindend geringer Anteil (vermutlich 3-4 %) am ÖPNV zu.

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat dem Deutschen Bundestag berichtet, ob die mit dem novellierten PBefG verfolgten Ziele erfüllt wurden und wie sich die Liberalisierung des Fernbusmarktes hinsichtlich der Sozial- und Arbeitsbedingungen ausgewirkt hat.

Gerade im Hinblick der am vergangenen Freitag im Bundesrat beschlossenen Initiative zur Defakto-Abschaffung des Vorrangs der Eigenwirtschaftlichkeit wurde der Bericht seitens des bdo mit Spannung erwartet. Zusammenfassend stellt der bdo fest, “dass das BMVI den gesetzlichen Regelungsmechanismus zum Vorrang der Eigenwirtschaftlich für sachgerecht und als einen ausgewogenen Kompromiss der widerstreitenden Interessen erachtet“.

Deutlich unterstreicht das BMVI: “Es gibt jedoch keine verfassungsrechtlichen Anhaltspunkte, dass die Kommunen im Nahverkehr ein Versorgungsmonopol besitzen.“ Besonders interessant sind für den bdo die in dem Bericht wiedergegebenen Aussagen des VDV zu den Marktanteilen. Damit wäre im Jahr 2016 der deutsche ÖPNV-Markt in Höhe von 90 % durch kommunale Direktvergaben abgeschottet. Die verbleibenden 10 % dürften größtenteils im Ausschreibungswettbewerb an große international tätige Unternehmen, sowie an Mittelständler vergeben worden sein.

“Keine Busmaut“

Im Hinblick auf den Fernlinienbusverkehrs sei festzustellen, dass das BMVI noch einmal bekräftigt, keine Pläne zur Einführung einer Busmaut zu haben. Kritisch wird durch die Verfasser festgestellt, dass die durch BAG-Kontrollen festgestellte Beanstandungsquote bei den Sozialvorschriften sprunghaft im Jahr 2014 von 14,34 % auf 31,61% im Jahr 2015 gestiegen ist. Die Hintergründe für diesen deutlichen Anstieg müssen nun eingehend vom bdo geprüft werden.


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