
Am Freitag um 11:00 Uhr eröffnete Carsten Kaufmann von der Steuerberatungsgesellschaft Remy & Kaufmann mit seinem Vortrag das RDA TrendForum zum RDA Friedrichshafen 2016. / Text/Foto: Jörg Berghoff
(jb) Schon die Auftaktveranstaltung des RDA TrendForums zum RDA Workshop 2016 in Friedrichshafen hatte es in sich: Steuerberater Carsten Kaufmann befasste sich ausführlich mit einem Damokles-Schwert, dass auch über der Bustouristik schwebt:
“Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Übernachtungsleistungen“ war sein Thema, in dem eine große Brisanz für die Busreiseveranstalter schlummert.
Nach dem GewStG (§ 7) sollen Mietaufwendungen des Unternehmers für die Anmietung von Unterkünften, die unmittelbar der originären Tätigkeit zuzuordnen sind (z. B. Reisedienstleistungen), dem Gewinn hinzugerechnet werden.
“Das Zwischenurteil des FG Münster vom 04.02.2016 ist aus Sicht der Branche im Ergebnis enttäuschend“, betonte Carsten Kaufmann. “Es stellt allerdings klar, dass nur eine Hinzurechnung der Kaltmieten zu erfolgen hat. Insofern ist das Urteil zu begrüßen. Es ist jedoch nicht anwendbar, weil ein Kaltmietenanteil tatsächlich nicht ermittelbar ist.
Das Gericht konnte diese auch noch nicht bestimmen. Eine Typisierung oder Pauschalierung des Hoteleinkaufs wäre nur dann verfassungskonform, wenn sie realitätsgerecht ist. Diese Hürde wird der Gesetzgeber nicht nehmen können - jeder Hoteleinkauf ist anders.
Das Urteil ist auch unzutreffend, weil es nicht die elementaren Grundlagen einer Unterscheidung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen berücksichtigt und die falschen Schlüsse aus der Behandlung gemischter Verträge zieht.“ Seine abschließender Appell lautete: “Der Gesetzgeber ist aufgefordert, eine gesetzliche Klarstellung zeitnah auf den Weg zu bringen. Die Branche braucht schnellstens Rechtssicherheit.“
Abonnieren Sie Eurobus auf Youtube:
Youtube: https://goo.gl/D1RhS3
Google+: https://goo.gl/Y4OUhW
Twitter: https://goo.gl/Hs3i54