

Im Herbst letzten Jahres, gerade zur Hauptbuchungszeit der Busunternehmer, kam die Nachricht, dass man nur noch mit einer sehr aufwändigen Registrierung nach Polen einreisen kann. Die Reaktion vieler Unternehmer war verständlicherweise sehr negativ, nur die Wenigsten waren bereit, das scheinbar komplizierte Registrierungsverfahren einzuleiten. Wolff Ost-Reisen hat nun eine Möglichkeit gefunden, auf völlig legalem Wege Busunternehmen von der direkten Besteuerung und von der vierteljährlichen Abgabe der polnischen Umsatzsteuererklärung zu befreien. Wird eine Gruppenreise bei Wolff gebucht, kauft das Wolff-eigene Büro in Warschau, die Wolff Travel International Warszawa spolka z.o.o, dem Kunden die in Polen entstehende Kilometerleistung ab und versteuert diese im Reverse Charge Verfahren mit 8 % Mehrwertsteuer. Steuerpflichtiger ist somit das polnische Wolff-Büro, der deutsche Busunternehmer unterliegt keiner Steuerpflicht mehr. Der „Kaufpreis“ für diese Kilometer-Leistung wird mit der Rechnung über die gebuchten Reiseleistungen verrechnet. Diese vereinfachte Art der Versteuerung ist in der Hauptsache für Busunternehmen geeignet, die nur wenige Male nach Polen reisen. Bei mehreren Einreisen pro Jahr (etwa ab 4 – 5) ist dennoch eine Registrierung empfehlenswert, da im Zuge der Umsatzsteuerklärung gleichzeitig die Vorsteuer schneller verrechnet werden kann.