Nach Frankreich und Italien hat leider auch Österreich zum 01.01.2017 neue Entsende- und Mindestlohnregelungen eingeführt, die grenzüberschreitende Busreisen einschneidend erschweren: Alle ausländischen Unternehmen werden verpflichtet, bei der Erbringung von Leistungen auf österreichischem Gebiet die dort gelten Tariflöhne als Mindestentgelt einzuhalten und jede einzelne Reise oder Busfahrt nebst Fahrer/in mit unterschiedlichen Formularen vorher über die dafür eigens eingerichtete Plattform anzumelden.
Richard Eberhardt (Foto), Präsident des RDA: “Ich bin empört über dieses Bürokratiemonster, das den Reiseverkehr nach Österreich massiv behindert und erschwert. Auch die zuständigen österreichischen Behörden sollten eigentlich wissen, dass Österreich für die deutschen Busreiseveranstalter ein besonders wichtiger Tourismuspartner ist. Das gilt auch umgekehrt: Rund 35 - 40% der Touristen, die nach Österreich fahren kommen aus Deutschland und sind somit ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor für Österreich.“
Darüber hinaus müssen zusätzlich zu den sowieso mitzuführenden Dokumenten z.B. auch noch der Arbeitsvertag, das Sozialversicherungsdokument, der Lohnnachweis und die Arbeitszeitaufzeichnungen im Fahrzeug mitgeführt oder in elektronischer Form bereit gehalten werden.
Zwischenzeitlich haben sich die österreichischen Behörden nach internen Informationen des RDA zumindest bereit erklärt, vorerst keine Kontrollen durchzuführen und damit auch von etwaigen Sanktionen Abstand zu nehmen.
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