Gewerbesteuer von Hotelleistungen
 

STEUER

Gewerbesteuer von Hotelleistungen

Montag, 25.05.2015

Der bdo informiert in einem Rundschreiben, dass eine weitere Etappe auf dem Weg gegen die Gewerbesteuerhinzurechnung von Hotelleistungen erzielt werden konnte.

Nachdem im Dezember vergangenen Jahres bereits die Wirtschaftsminister der Länder sich einstimmig gegen die Hinzurechnung ausgesprochen hatten, konnte nun auch erreicht werden, dass sich die Landtage mit der Rücknahme des Anwendungserlasses vom 02. Juni 2012 befassen.

„Nach unserem Kenntnisstand wurden in den Ländern, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein bereits entsprechende Anträge eingebracht“, so Christiane Leonard,
Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (bdo). Leonard ruft die Unternehmer dazu auf, „an ihre Landtags- und Bundestagsabgeordnete zu appellieren“.


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