Auch CDU/CSU gegen Hoteleinkauf-Steuer
 
Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie der CDU/CSU
TOURISMUSWIRTSCHAFT

Auch CDU/CSU gegen Hoteleinkauf-Steuer

Donnerstag, 05.06.2014

Folgender Beschluss der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie der CDU/CSU Bundestagsfraktion zur „Gewerbesteuerhinzurechnung von Hoteleinkaufsleistungen“ ist jetzt ergangen:

Nach einem Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. Juli 2012 haben die obersten Finanzbehörden der Länder entsprechende Anwendungserlasse herausgegeben, wonach nun auch die Entgelte für die Anmietung von Hotelunterkünften durch Reiseveranstalter der Gewerbesteuer unterliegen.

Mit dieser Auslegung der Finanzverwaltungen kommt es bei den Reiseveranstaltern zu belastenden Veränderungen in der gewerbesteuerlichen Veranlagung rückwirkend bis 2008. Nach Berechnungen des Deutschen Reiseverbandes e.V. (DRV) beläuft sich die Gewerbesteuernachzahlung für deutsche Reiseveranstalter für den Zeitraum 2008 bis 2012 auf ca. 1,4 Mrd. €.

Vor diesem Hintergrund hat die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Energie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrer Sitzung am 03.06.2014 beschlossen:

„1. Die aktuelle Auslegung des § 8 Nummer 1 Buchstabe e GewStG zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Zimmereinkäufen bei Reiseveranstaltern durch die Finanzverwaltungen sendet wirtschaftspolitisch das falsche Signal. Sie gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Reiseindustrie und vernichtet Arbeitsplätze.

2. Der Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 2. Juli 2012 sowie die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder sind zurückzunehmen.

Begründung:

- Aufgrund des intensiven Wettbewerbs auf dem Reisemarkt ist eine Umlage dieser zusätzlichen Gewerbesteuerbelastung auf den Reisepreis nicht möglich. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Reiseveranstalter ist gefährdet. Es ist zu befürchten ist, dass deutsche Hoteliers zukünftig bevorzugt mit nicht-deutschen Reiseveranstaltern arbeiten werden, die keine inländischen Gewerbebetriebe sind und damit nicht dem Gewerbesteuergesetz unterliegen. Bis zu 25.000 Arbeitsplätze sind in Gefahr. Zudem ist zu befürchten, dass Reiseveranstalter künftig nur noch Einzelleistungen vermitteln werden und damit dem Verbraucher zum Einen der Schutz des deutschen Reisevertragsgesetzes verloren geht und zum Anderen auch der bisher geltende Verbraucherschutz.

- Hätte der Gesetzgeber bei der Gewerbesteuer im Rahmen des Unternehmenssteuerreformge-setzes 2008 gewollt, dass die Reiseveranstalter der Gewerbesteuerhinzurechnung unterliegen, wären sie im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens an der Verbändeanhörung beteiligt worden. Dies war aber nicht der Fall.

- Durch die fehlerhafte Auslegung des Gesetzes wird der Reiseveranstalter faktisch so behandelt, als stünde das Hotelzimmer im Anlagevermögen seines Unternehmens. Das ist jedoch nicht der Fall. Der Hotelier ist weiterhin alleiniger Verfügungsberechtigter über das Zimmer und trägt das wirtschaftliche Risiko. Etwas anderes könnte nur angenommen werden, wenn der Reiseveranstalter über längere Zeit eine bestimmte Anzahl von Zimmern bucht und der Hotelier nicht mehr über deren Verwendung entscheiden kann.“

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