Arbeitsschutzverordnung verlängert
 

CORONA-LAGE:

Arbeitsschutzverordnung verlängert

Donnerstag, 01.07.2021

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) verlängert die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erneut für die Dauer der epidemischen Lage bis einschließlich 10. September 2021. Darauf weist der RDA in seiner aktuellen Mitteilung hin.

Die Pflicht für Arbeitgeber, allen in Präsenz Arbeitenden mindestens zweimal pro Woche die Möglichkeit für Schnell- oder Selbsttests anzubieten, bleibt bestehen. Mit dem Auslaufen der Bundes-Notbremse zum heutigen Datum entfällt die strikte Vorgabe von Homeoffice. Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen müssen aber auf das notwendige Minimum reduziert bleiben.



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