Soforthilfe: Nachweise fehlen oft
 

BDO AKTUELL:

Soforthilfe: Nachweise fehlen oft

Montag, 07.09.2020

Das gestrige Gespräch des bdo im BMVI in Köln ergibt neue Informationen zum Stand der Anträge: Mit Stichtag 03.09.2020 lagen 1.705 Anträge für 7.931 Fahrzeuge vor. „Aber viele Anträge können nur schleppend bearbeitet werden, da wichtige Nachweise fehlen“, informiert bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard (Foto) und gibt im Folgenden Tipps für Antragssteller.

Nur ein Viertel der Anträge können aufgrund von Vollständigkeit direkt beschieden werden. Der bdo konnte erreichen, dass Soforthilfen für Reisebusse beantragt werden können, auch wenn mit diesem Fahrzeug vereinzelt Einsatztage im Linien- bzw. Schülerverkehr erbracht wurden.

27.1 Millionen EUR sind in dem Zeitraum 24.7. bis 03.09. bewilligt worden, 85,4 Millionen EUR sind in dem Zeitraum 24.7. bis 03.09.gebunden.


Das BAG hat darauf aufmerksam gemacht, dass nur 1/4 der gestellten Anträge aufgrund von Vollständigkeit direkt beschieden werden können. In allen anderen Fällen telefoniert das BAG teilweise mehrmals hinter den Antragstellern her, um vollständige Angaben oder Nachweise zu erhalten. Dies führt zu einem Bearbeitungsstau, da nur dann neue Anträge in die Bearbeitung gehen können, nachdem alle offenen Fragen bei unvollständigen Anträgen geklärt wurden.
Auf folgende Fehlerquellen wurde hingewiesen:


• Kontrollformular fehlt ganz oder ist nicht unterschrieben

• Zahl der im Antragsformular angegebenen Einsatztage weicht von der auf Anhängen angegebenen Anzahl ab

• Umsatzsteuer ist nicht herausgerechnet worden

• Fahrzeug- und/oder Finanzierungsnachweise fehlen


Viele Fehlerquellen sind bei der Geltendmachung von Vorleistungskosten aufgetaucht.

Unbedingt sei zu beachten:

• Vorleistungskosten (Werbekosten) sind für ALLE Fahrzeuge ansetzbar. Auch für eigenfinanzierte Fahrzeuge und Fahrzeuge mit den Umweltklassen EURO 0 bis VI.

• Bezugsjahr für die Geltendmachung von Vorleistungskosten ist 2019. Es können aber Rechnungen aus 2020 erstattet werden, wenn die Vertragsanbahnung hierzu im Jahre 2019 erfolgte. In diesen Fällen ist es unschädlich, wenn die Rechnungslegung in 2020 erfolgte.

• Für Vorleistungskosten sind KEINE Nachweise beizubringen. Es ist lediglich zu versichern, dass diese Kosten in 2019 angefallen sind, bzw. angebahnt wurden. Nicht erforderlich ist es, Nachweise bei Antragstellung beizubringen. Allerdings müssen diese natürlich bei einer möglichen Überprüfung im Nachhinein vorgelegt werden können.


Der bdo konnte gestern erreichen, dass die Soforthilfen auch für Reisebusse beantragt werden können, wenn sie in geringem Umfang im Linienverkehr, bzw. für die Schülerbeförderung eingesetzt wurden. Da in diesem Fall der Reisebus mit Stehplätzen eingetragen sein wird muss der Unternehmer versichern, dass dieses Fahrzeug bei Erwerb ausschließlich im Reiseverkehr eingesetzt werden SOLLTE. In diesem Fall ist es unschädlich, wenn das Fahrzeug in dem Antragszeitraum vereinzelt für Linien- bzw. Schülerverkehre eingesetzt WURDE. Allerdings sind dann diese die Einsatztage in Abzug zu bringen. Die Unternehmen sollten ihre Anträge entsprechend anpassen, bzw. für diese Fahrzeuge neu beantragen.

Verlängerung gefordert

Auch wenn das gesetzliche Busreiseverbot um Pfingsten herum durch die Bundeslänger aufgehoben wurde zeigen die Buchungszahlen, dass sich die Corona-bedingte Situation weiter so negativ auf das Reise- und Buchungsverhalten der Fahrgäste auswirkt, dass dieses einem faktischen Reiseverbot gleichkommt. Der bdo hat daher gestern die Verlängerung des Programms gefordert. Wie eine solche Verlängerung aussehen könnte und für welches Programmfenster es gelten könnte; hierzu wird sich der bdo in den nächsten Tagen intensiv mit dem BMVI ins Benehmen setzen.



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