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Nach den neuen “Anordnungen betreffend den Reiseverkehr nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Trageweite“ unterliegen alle Beförderer von Reisenden der Verpflichtung zur Information der Reisenden über Einreisehinweise im Rahmen ihrer betrieblichen und technischen Möglichkeiten. Außerdem ist die Erhebung von Angaben zu den Reisenden, die direkt aus Risikogebieten (Liste der internationalen Risikogebiete des Robert Koch-Instituts) kommen, durch Nutzung von Aussteigekarten und eine unverzügliche Übermittlung an die für den zuerst in der Bundesrepublik Deutschland angesteuerten Bahnhof, Flughafen oder Hafen zuständige
verpflichtend.
Der konkrete Prozess der Übermittlung der Aussteigekarten an die zuständigen Gesundheitsbehörden vor Ort wird gegenwärtig vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geklärt.Unternehmen sind verpflichtet, gegenüber dem Robert Koch-Institut eine für Rückfragen erreichbare Kontaktstelle zu benennen, um die Kontaktpersonennachverfolgung zu unterstützen.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) erarbeitet zudem aktuell eine “digitale Aussteigekarte“, an deren Form und Umsetzung der RDA bereits seit einigen Tagen mitwirkt. Im Vorfeld konnte der RDA durch Verhandlungen außerdem erreichen, dass die Einreisehinweise den Reisenden nicht verpflichtend barrierefrei gegeben werden müssen, sondern lediglich im Rahmen der jeweiligen technischen Möglichkeiten der Unternehmer.
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