Noch Klärungsbedarf
 

SOFORTHILFE:

Noch Klärungsbedarf

Dienstag, 21.07.2020

Bei dem Gesprächstermin des RDA im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Bonn, an dem RDA-Präsident Benedikt Esser und RDA-Vize Dr. Ulrich Basteck teilnahmen (Foto, c:lop), konnten gestern viele offene Fragen bezüglich des € 170 Mio. Soforthilfeprogramms für Reisebusunternehmen geklärt werden.

„Allerdings erreichte uns am gestrigen Abend nach Versendung der gestrigen Erstinformation ein eiliger Hinweis des BMVI, dass bezüglich der „Geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ nun doch Klärungsbedarf bestünde, wie RDA Präsident Benedikt Esser informiert.

Hierbei geht es insbesondere um die Frage, inwieweit Soforthilfen bzw. KfW-Schnellkredite anzurechnen sind. Der RDA wird weiter informieren, sobald die Klärung herbeigeführt werden konnte.

Anträge ab Freitag

Ab Donnerstag, 23.Juli, um 9:00 Uhr, können die Antragsformulare unter https://antrag-gbbmvi.bund.deeingesehen werden; ab Freitag um 9:00 Uhr ist es dann möglich, die Anträge hochzuladen.

Inhaltlich konnten folgende Fragen geklärt werden:
• Vorhaltekosten für Reisebusse mit eingetragenen Stehplätzen können mittels schriftlicher Erklärung/Fotografien (innen/außen) geltend gemacht werden
• Gestundete Finanzierungen können geltend gemacht werden
• Finanzierungsanteile für Reisebusse aus gemischten Finanzierungsverträgen/Kreditlinien sind durch das jeweilige Kreditinstitut zu bestätigen
• Vorleistungskosten (z.B. für Reiskataloge bzw. Werbekosten) können auch über einen mittelbaren Reisebusbezug innerhalb des Unternehmensverbunds geltend gemacht werden
• Vorleistungskosten können auch dann geltend gemacht werden, wenn die Verpflichtung (Bestellung) bis zum 31.12.2019 ausgesprochen wurde und die Abrechnung erst in 2020 erfolgte
• Reisebusse müssen nicht abgemeldet worden sein, um Vorhaltekosten geltend machen zu können
Die Geltendmachung von eigenfinanzierten Reisebussen wird von der aktuellen Richtlinie vom 14.07.2020 aus beihilferechtlichen Gründen nicht erfasst. Das gilt auch für Reisebusse der Umweltklasse EUR IV und früher.

„Der RDA hält seine Forderung aufrecht, die Vorhaltekosten von eigenfinanzierten Reisebussen geltend machen zu können, wenngleich dieses Ziel heute aus beihilferechtlichen Gründen zunächst nicht erreicht werden konnte. Das gilt auch für Reisebusse der Umweltklasse IV, die durch die aktuelle Förderrichtlinie nicht erfasst werden.
Es bleibt aber festzuhalten, dass dieses € 170 Mio. Soforthilfeprogramm vielen Reisebusunternehmen helfen wird, die Coronakrise durchzustehen. Der RDA ist Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und dem BMVI sehr dankbar für diese rasche Hilfsmaßnahme“, so RDA Vizepräsident Dr. Ulrich Basteck nach dem Termin in Bonn.



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