Berliner Umweltzone bremst Tourismus aus
 

VERLAG EUROBUS GMBH

Berliner Umweltzone bremst Tourismus aus

Dienstag, 10.03.2009

Passend zur weltgrößten Tourismusmesse ITB hat der bdo in einem Schreiben an Berlins Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit appelliert, die geplante nächste Stufe der Kennzeichnungsverordnung ab 2010 zu überdenken. Der Spitzenverband der deutschen Busunternehmer fordert eine Befreiung von Reisebussen bis einschließlich 2014 sowie generelle Ausnahmegenehmigungen für in- und ausländische Busunternehmen. Ab dem Jahr 2010 sollen Reisebusse, welche die EURO-III-Norm erfüllen, nicht mehr in Berlins Innenstadt einfahren dürfen. „Wie wollen wir, aber auch Sie vermitteln, dass ein 2006 gekaufter Reisebus nach vier Jahren nichts mehr wert ist und nicht mehr ungehindert in Berlin einfahren darf? Wie wollen wir erklären, dass ein vor drei Jahren – auf dem modernsten Standard – finanzierter Reisebus für rund 300.000 Euro, der steuerlich in der Regel über acht Jahre abgeschrieben werden muss, plötzlich wertlos wird?“, fragt bdo-Präsident Wolfgang Steinbrück in dem Schreiben an Berlins Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit. Die Umweltzone gefährdet nicht nur die Existenz vieler kleiner und mittelständischer Busunternehmen sondern verursacht auch immensen volkswirtschaftlichen Schaden. Fast 16 Millionen Touristen übernachten jährlich in Berlin. Weit mehr als 3 Millionen davon kommen mit dem Reisebus, das sind täglich mehr als 300 Reisebusse. Die negativen Auswirkungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie den Einzelhandel sind noch nicht absehbar, sind aber nach einer ersten Prognose des bdo nicht unerheblich. Um diesen touristischen Abwärtstrend abzuwenden, fordert der Spitzenverband der Branche, die geplante nächste Stufe der Kennzeichnungsverordnung ab 2010 zu überdenken. Reisebusse müssen bis einschließlich 2014 aus der Kennzeichnungsverordnung herausgenommen werden, um die steuerliche Abschreibung und damit die Existenz der Unternehmen nicht zu gefährden. Um unnötigen Bürokratismus zu vermeiden, muss es – anstatt der einzelnen Beantragung einer Ausnahmegenehmigung – eine generelle Ausnahmegenehmigung für in- und ausländische Busunternehmen geben.

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