
Das Bundesverkehrsministerium hat klargestellt, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes am Steuer eines Busses mit § 23 Absatz 4 StVO (Vermummungsverbot) vereinbar ist. Nach Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern führt nun auch Bayern eine Maskenpflicht im ÖPNV ein.
In diesem Zusammenhang bittet der bdo um Beachtung, dass in den Bundesländern Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern die „dringende Empfehlung“ der Bundesregierung zur Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes nun in eine Maskenpflicht im ÖPNV (und beim Einkaufen) mündet. Es kann davon ausgegangen werden, dass diesen Beispielen noch weitere Bundesländer folgen.
Weitere News von EuroBus:
Facebook:https://www.facebook/EuroBus/
Twitter: https://goo.gl/Hs3i54
Instagram: https://instagram/eurobus