Maskenschutz für Busfahrer
 

BDO:

Maskenschutz für Busfahrer

Sonntag, 19.04.2020

Das Bundesverkehrsministerium hat klargestellt, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes am Steuer eines Busses mit § 23 Absatz 4 StVO (Vermummungsverbot) vereinbar ist. Nach Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern führt nun auch Bayern eine Maskenpflicht im ÖPNV ein.

In diesem Zusammenhang bittet der bdo um Beachtung, dass in den Bundesländern Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern die „dringende Empfehlung“ der Bundesregierung zur Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes nun in eine Maskenpflicht im ÖPNV (und beim Einkaufen) mündet. Es kann davon ausgegangen werden, dass diesen Beispielen noch weitere Bundesländer folgen.



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