B2B-Margensteuer tritt in Kraft
 

BUNDESRAT

B2B-Margensteuer tritt in Kraft

Mittwoch, 18.12.2019

Nach Zustimmung des Bundesrats zum Jahressteuergesetz 2019 tritt mit der heutigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt morgen die B2B-Margenbesteuerung für Reiseleistungen in Kraft. Beim Verkauf von Reiseleistungen im B2B-Geschäft ist ohne Übergangszeit ab sofort die Margenbesteuerung zwingend, wie der bdo informiert. Die Möglichkeit, die auf die Reiseleistung entfallende Vorsteuer abzuziehen, besteht somit nicht mehr.

Auch die bisher nach deutschem Steuerrecht gestattete Bildung von Einzel-, Gruppen- oder Gesamtmargen ist ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr erlaubt. Das Wahlrecht wird insoweit gestrichen. Von diesem Zeitpunkt an ist ausschließlich die Ermittlung einer Einzelmarge zulässig.

Nach einer Mitteilung der Steuerberatungsgesellschaft Remy Kaufmann Schöneberg sei derzeit noch unklar, ob die Finanzverwaltung eine Übergangsregelung vorsehen wird. Nach Einschätzung von Remy Kaufmann Schöneberg werde die Finanzverwaltung eine zeitnahe Umstellung nach Verkündung aber „nicht allzu sehr kritisch betrachten“.

Der bdo beanstandet den erheblich gestiegenen Verwaltungsaufwand für Busunternehmen mit angeschlossenem Reisebüro durch die Anpassung der unternehmensinternen Abläufe an die geänderte Rechtslage und fordert von der Finanzverwaltung Klarstellungen zur Ermittlung der Einzelmarge. Die Ermittlung der Einzelmarge dürfte in der Praxis auf nicht unerhebliche Schwierigkeiten stoßen.




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