Wie der bdo informiert, verlangt die kroatische Steuerbehörde – in Einklang mit der dortigen neuen MwSt-Verordnung - dass zukünftig ausländische Busunternehmen, die Gelegenheitsverkehr in Kroatien und durch Kroatien durchführen, eine Voranmeldung der Fahrten mittels eines eigens dafür erstellten Formulars vornehmen müssen (Foto: Teiser& Hüter).
Das betreffende Formular und die deutschsprachige Arbeitsübersetzung gibt es in der bdo Länderdatenbank.
(Das kroatische Formular ist ausgefüllt per E-Mail an odjel.stranci@porezna-uprava.hr zu senden).
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