RDA: Ausnahmen für Busreisen?
 

FAHRVERBOTE

RDA: Ausnahmen für Busreisen?

Dienstag, 27.02.2018

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Weg für Diesel-Fahrverbote in Städten freigemacht. Die Kommunen dürfen diese eigenmächtig verhängen, urteilten die Richter. Eine bundesweite Regelung sei dafür nicht notwendig.

Das Urteil sieht Übergangsfristen und die phasenweise Einführung von Fahrverboten vor. In Stuttgart seien Fahrverbote frühestens nach dem 1. September 2018 möglich. Ferner soll es Ausnahmeregelungen, z.B. für Handwerker und Daseinsvorsorge, geben.

Der RDA wird das vollständige Urteil daraufhin überprüfen, inwieweit Busreisen davon betroffen sind, insbesondere vor dem Hintergrund von Ausnahmeregeln. „Unabhängig davon ist die Politik aufgerufen, einheitliche Regelungen zu beschließen, um einen Flickenteppich kommunaler Regelungen von Fahrverboten und Fristen zu verhindern“, so RDA-Präsident Benedikt Esser (Foto).

Planungssicherheit ist eine Grundlage für einen funktionierenden Reiseverkehr auf nationaler und internationaler Ebene. Der Internationale Bustouristik Verband RDA fordert die Politik und zuständigen Behörden auf, die wichtige verkehrs- und gesellschaftspolitische Funktion des Busreiseverkehrs zu berücksichtigen und den Busreiseverkehr von diesbezüglichen Fahrverboten auszunehmen. Der Reisebus trägt erheblich zur Reduzierung von innerstädtischen Verkehren bei. Ein Reisebus spart durchschnittlich 25 PKW ein. Busse haben generell nur einen sehr geringen Anteil an den NOx-Emissionen in Deutschland, nämlich lediglich 4 % laut Bundesumweltamt.


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