Aufladen von Elektrobussen
 

VERSICHERUNGSSERVICE

Aufladen von Elektrobussen

Dienstag, 07.11.2017

Die Vorteile der E-Mobilität liegen auf der Hand: Elektrobusse können leise und emissionsfrei betrieben werden.

Sie tragen zur Reduzierung der Feinstaubbelastung, vor allem in stark verkehrsbelasteten Innenstädten, bei. Das Laden von Elektrobussen muss aber dem Versicherer angezeigt werden. Darauf weist der VVE Versicherungs-Service hin.

Hierbei sind aus Sicht des Spezialmaklers des ÖPNV, der VVE als Tochterunternehmen des HDNA VVaG, folgende Punkte zu beachten:

1. Nach den vorliegenden Risikoeinschätzungen mehrerer Versicherer ist das Laden von Elektrofahrzeugen als eine Gefahrerhöhung einzustufen und folglich als Obliegenheit gegenüber dem Versicherer anzuzeigen.

2. Der Ladevorgang in einer Busabstellhalle könnte eine bauordnungsrechtliche Nutzungsänderung darstellen, die eine entsprechende Genehmigung der örtlichen Baubehörde erforderlich machen könnte. Dies ist auf Grundlage der örtlichen Vorgaben
und Verordnungen zu bewerten.


Für kompetente weiterführende Auskünfte stehen die Mitarbeiter der VVE zur Verfügung:
Ansprechpartner
Christian Herrig
Tel: 0234 3243-340
E-Mail christian.herrig@hdn-online.de


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