

Der bdo weist darauf hin, dass ein neues Gesetz zur Entsendung von Arbeitnehmern (Busfahrern) zum 27.12.2016 als Durchführungsverordnung endgültig in Kraft getreten ist. Jetzt liegen nun endlich neue Informationen zur Vorgehensweise vor.
Zum aktuellen Zeitpunkt findet laut bdo die Entsenderegelung nur für Kabotageverkehre Anwendung. Transit- und Gelegenheitsverkehre sind vorerst nicht betroffen!
Bei der Entsendung von Busfahrern muss folgendes beachtet werden.Registrierung: Busfahrer von Kabotageverkehren müssen spätestens 24 Stunden vor Entsendung angemeldet werden, indem ein entsprechendes Formular in italienischer Sprache ausgefüllt per E-Mail an das Italienische Ministerium für Arbeit unter folgender Adresse Cabotaggio.DistaccoUE@lavoro.gov.it versendet wird.
Folgende Angaben werden im Formular abverlangt: Die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer, Beginn und Ende der Entsendung, der Ort und die Art der Tätigkeit. Nachträgliche Änderungen sind dem Ministerium innerhalb von 5 Tagen mitzuteilen.
Dokumentation: Busunternehmen müssen nach der Entsendung die Unterlagen (Arbeitsvertrag; Gehaltsabrechnungen; Angaben zu Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeiten; Nachweise über die Lohnauszahlung; Kommunikation hinsichtlich der Begründung des Arbeitsverhältnisses; Bescheinigung über die anzuwendenden Sozialversicherungsvorschriften) mit Kopien in italienischer Sprache 2 Jahre lang aufbewahren.
Benennung eines Repräsentanten in Italien: Das Gesetz sieht auch vor, dass das entsendende Unternehmen einen Bevollmächtigten in Italien benennt. Dieser Vertreter muss in der Lage sein, Anfragen der Kontrollbehörden zu beantworten und entsprechende Unterlagen des Unternehmens vorzuzeigen. Weitere Informationen auf der Internetseite des italienischen Ministeriums für Arbeit (in Englisch) https://www.distaccoue.lavoro.gov.it
Derbdo ist derzeit dabei, eine Ausfüllhilfe für das italienische Entsendeformular zu erstellen. Sobald diese vorliegt, wird sie in der Länderdatenbank hinzugefügt. Das Unternehmen Guretruck ist dabei, das italienische Entsendeformular in ihrem System zu integrieren, sodass Unternehmer, wie bereits beim französischen Entsendeformular, alles gebündelt über Guretruck abwickeln können. Guretruck stellt einen Repräsentanten in dem jeweiligen Land zur Verfügung und ermöglicht einen möglichst geringen administrativen Aufwand für Unternehmer. https://bdo.org/login
In Österreich ist zum 01.01.2017 ebenfalls ein Gesetz zur Entsendung von Mitarbeitern in Kraft getreten. Über die Vorgehensweise in Österreich wird der bdo informieren, sobald verlässliche Informationen vorliegen.
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