
Carsten Kaufmann (l.) und Dieter Gauf (r.) im Gespräch mit Gabriele Hiller-Ohm
Nach dem im Ergebnis kontraproduktiven Zwischenurteil zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung des Finanzgerichts Münster vom 04.02.16 (wir berichteten an dieser Stelle), setzt der RDA seine politische Aufklärungsarbeit fort.
Der RDA fordert nach wie vor eine zeitnahe Lösung, die verhindert, dass die gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei der Anmietung von Hotelzimmern durch Reiseveranstalter greift, und die ebenso für Rechtssicherheit sorgt.
Das Gericht hat bekanntlich entschieden, dass nur der Kaltmietanteil des Hoteleinkaufs einer Hinzurechnung unterliegt; wie dieser Anteil zu bestimmen ist, hat das Gericht (noch) nicht entschieden. Das Zwischenurteil, vom dem die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, zeigt einen erheblichen Interpretationsspielraum, der für die Reisebranche in Deutschland schädlich und existenzgefährdend ist.
Aus diesem Anlass trafen sich RDA-Hauptgeschäftsführer Dieter Gauf und RDA-Steuerberater Dipl.-Bw. (FH) Carsten Kaufmann in Berlin mit SPD-Tourismuspolitikern. In dem Gespräch unter der Leitung von Frank Junge MdB, Mitglied des Bundestagsausschuss für Finanzen und Mitglied des Bundestagsausschuss für Tourismus, sowie Berichterstatter zum Thema gewerbesteuerliche Hinzurechnung, und Gabriele Hiller-Ohm MdB, SPD-Obfrau im Tourismusausschuss, legten Kaufmann und Gauf detailliert die Auswirkungen dar.
SPD-Politiker Junge interessierte sich insbesondere für die verschiedenen Berechnungsbeispiele, die Carsten Kaufmann für kleine und mittlere Unternehmen ausgearbeitet hatte. Die berechneten Steuerbelastungen führen auch nach dem Urteil des Finanzgerichts Münster zu einer erheblichen Steuerbelastung der betroffenen Unternehmen. Zudem werden die Nachforderungen für mehrere Jahre die Unternehmen erheblich belasten und deren Eigenkapitalbasis nachhaltig reduzieren. Die SPD-Vertreter sicherten eine konstruktive Prüfung zu.
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