Verbesserungen und Neuerungen
 

ÜBERBRÜCKUNGSHILFEN III:

Verbesserungen und Neuerungen

Dienstag, 06.04.2021

Wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) laut RDA mitteilte, bringt die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen für Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, auf den Weg.

So wird es einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen geben, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 % erlitten haben (Zuschuss wird zusätzlich zur Überbrückungshilfe III gewährt). Er ist gestaffelt und beträgt im dritten Monat des Umsatzeinbruchs 25 % der förderfähigen Fixkosten im vierten Monat 35 % und bei fünf oder mehr Monaten 40 %. Die Antragstellung wird im Rahmen der Ü III über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.

Änderungen bei der Ü III: Unter anderem wird für Unternehmen der Veranstaltungs- und Reisewirtschaft zusätzlich zur allgemeinen Personalkostenpauschale für jeden Fördermonat eine Anschubhilfe in Höhe von 20 Prozent der Lohnsumme eingeführt, die im entsprechenden Referenzmonat 2019 angefallen wäre. Die maximale Gesamtförderhöhe dieser Anschubhilfe beträgt 2 Mio. Euro.

Generell wird die Fixkostenerstattung der Ü III für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 % erleiden, von 90 % der förderfähigen Fixkosten auf bis zu 100 % erhöht.

Weiterhin wird Antragstellern in begründeten Härtefällen die Möglichkeit eingeräumt, alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 zu wählen.



Weitere News von EuroBus:

Facebook:https://www.facebook/EuroBus/

Twitter: https://goo.gl/Hs3i54

Instagram: https://instagram/eurobus

<<
weitere News lesen
>>
Tags
Anschubhilfe EuroBus Fixkosten III Monat Monaten Rahmen Referenzmonat Reisewirtschaft Schlie Twitter Umsatzeinbruch Umsatzeinbruchs Unter Unternehmen