Bayern gegen “Kaffeefahrten“
 

BUNDESRAT

Bayern gegen “Kaffeefahrten“

Donnerstag, 30.11.2017

Vor 2 Jahren hatte der Freistaat Bayern einen Gesetzesentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei sogenannten “Kaffeefahrten“ in den Bundesrat eingebracht, der neben dem Verbot unseriöser Verkaufsveranstaltungen bei sogenannten “Kaffeefahrten“ auch ein Vertriebsverbot von Pauschalreisen auf Haus- und Reisemessen zur Folge gehabt hätte.

“Mit vereinten Kräften war es damals gelungen, diesen Vorstoß Bayerns abzuwehren“, erinnert der bdo. Jetzt macht Bayern einen neuen Versuch in diese Richtung: Mit der Bundesratsdrucksache 729/17 bittet der bayrische Ministerpräsident Horst Seehofer, den “alten“, 2015 abgelehnten Gesetzentwurf auf die Tagesordnung der nächsten Bundesratssitzung am 15. Dezember zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung zu beantragen.

An der Situation hat sich nichts geändert und die Argumente sind immer noch dieselben: Die Veranstaltung von Haus- und Reisemessen stellt eine gängige Praxis vieler Busunternehmen dar und der Verbraucherschutz ist in diesen Fällen stets gewahrt. Die veranstaltenden Busunternehmen sind den Teilnehmern bekannt und etwaige Widerrufs- oder Rücktrittsrechte können jederzeit problemlos geltend gemacht werden.

Der bdo fordert deshalb: “Es muss zwingend klargestellt werden, dass diese Werbe- und Verkaufsveranstaltungen von dem Verbot nicht betroffen sind und weiterhin stattfinden dürfen.“
Zudem hatte der bdo beanstandet (und tut dies noch immer), dass nach dem Gesetzesentwurf ordnungswidrig handelt, wer eine nicht ordnungsgemäß angezeigte Veranstaltung eines Wanderlagers fördert, wobei Busunternehmen in der Gesetzesbegründung ausdrücklich genannt werden.

“Diese Regelung halten wir für unsachgemäß und praxisfern, da das Busunternehmen als bloßer Beförderer keinen Einfluss auf die Programmgestaltung eines Werbeveranstalters hat und diesen auch nicht kontrollieren kann“, heißt es in dem Informationsschreiben des bdo.


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