Entsenderegelung ab 1. Juni
 

ÖSTERREICH

Entsenderegelung ab 1. Juni

Sonntag, 28.05.2017

Österreich hat die Entsenderegelung von mobilen Arbeitnehmern nun modifiziert. Die Änderungen für die Meldung treten am 1. Juni 2017 in Kraft.

Der bdo weist darauf hin, dass die Meldepflicht auch weiterhin sowohl Kabotage-, als auch Gelegenheitsverkehre betrifft. Der bdo wird sich weiter intensiv bemühen, dass der Gelegenheitsverkehr grundsätzlich aus dem Geltungsbereich ausgenommen wird.

Was ändert sich ab dem 1. Juni? Es wird eine auf die Erfordernisse der Transportwirtschaft abgestimmte einfache “Sammelmeldung“ für mobile Arbeitnehmer im Transportbereich mit eigenem Meldeformular eingeführt (Meldeformular ist noch ausständig und bleibt abzuwarten).

Meldeverfahren: Die Abgabe der Meldung wird pauschal für jeweils 6 Monate unabhängig von den einzelnen Entsendungen, möglich sein.

Die Meldung umfasst folgende Inhalte: Arbeitgeberdaten, Fahrerdaten, Kennzeichen des Fahrzeuges, Höhe des Entgelts und Beginn des Arbeitsverhältnisses, Art der Tätigkeit des Arbeitnehmers, Angabe der Daten der ausländischen Behörde sowie der Genehmigung (GZ, etc.).

Nicht mehr gemeldet werden müssen (NEU): Auftraggeberdaten, Beginn und voraussichtliche Dauer der Beschäftigung in Österreich, Dauer und Lage der vereinbarten Normalarbeitszeit, Beschäftigungsort, weitere Meldeinhalte wie z.B. ein detaillierter Einsatzplan werden nicht erforderlich sein.

Mitzuführende Dokumente: Es müssen folgende Dokumente entweder im Fahrzeug mitgeführt oder elektronisch zugänglich gemacht werden: Arbeitsvertrag (in Deutsch oder Englisch), Sozialversicherungsbestätigung A1, Entsendemeldung.

Weitere Dokumente nur auf Aufforderung: Lohnunterlagen (Zahlungs- / Überweisungsbelege, Einstufungsunterlagen, etc.) müssen ab 1.6.2017 nicht mehr bereitgehalten werden.

Diese sind nur noch auf Verlangen der Abgabenbehörde zu übermitteln. Meldungen, die nach der bisherigen Rechtslage davor (auch) für den Zeitraum danach abgegeben wurden, behalten weiter ihre Gültigkeit nach dem 1. Juni.


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