bdo bei Expertenanhörung
 

PAUSCHALREISE-RICHTLINIEN

bdo bei Expertenanhörung

Dienstag, 24.01.2017

Der bdo an der Anhörung zu Änderungen des Reiserechts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Bundestag teilgenommen. Hintergrund ist die EU-Pauschalreiserichtlinie und deren Umsetzung in Bundesrecht.

Für die Tourismusbranche waren Sachverständige des Deutschen Reiseverbandes (DRV) und des Verbandes Internet Reisebetrieb (VIR) geladen, daneben Reiserechtsexperten und Verbraucherschützer (Foto: Christiane Leonard, bdo-Hauptgeschäftsführerin).

Den Mitgliedern des Bundestagsausschusses wurden eindringlich die Belastungen erläutert, die mit der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie gemäß des vorliegenden Gesetzesentwurfes vor allem auf kleine und mittlere Reisebüros zukommen würden. Es wurde dazu aufgerufen, Entlastungen für das Tourismusgewerbe zu beschließen. So müssten Einzelleistungen und Tagesfahrten unbedingt aus dem Anwendungsbereich des Pauschalreiserechts ausgenommen bleiben.

Zudem wurde deutlich gemacht, dass die Schwarztouristik sich wettbewerbsverzerrend auf kleine Busreiseveranstalter auswirke.
Allerdings sprachen sich mehrere der vom Ausschuss geladenen Sachverständigen für einen Ausbau des Verbraucherschutzes aus. Die Vermietung von Ferienhäusern, und Tagesreisen sollten einbezogen werden, nichtkommerzielle Veranstalter dagegen herausgenommen bleiben.

Der bdo bewertet die letztgenannten Auffassungen äußerst kritisch und macht dies in Gesprächen mit Bundestags-Abgeordneten weiterhin deutlich. Langjährige Rechtsstreitigkeiten kann sich die Bustouristik mit kleinen Reisebüros schlichtweg nicht leisten.

Zuletzt hatte der Bundesrat in einer Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf verschiedene Änderungen angeregt, darunter auch die Einbeziehung von Tagesreisen. Die Bundesregierung hat in einer Gegenäußerung zum Ausdruck gebracht, dass sie im Wesentlichen an ihrem Gesetzesentwurf festzuhalten beabsichtige. Das Gesetz soll im März 2017 im Bundestag verabschiedet werden.


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