RDA kritisiert EU-Richtlinien-Entwurf
 

PAUSCHALREISE-RICHTLINIEN

RDA kritisiert EU-Richtlinien-Entwurf

Sonntag, 31.07.2016

Professor Dr. Harald Bartl hat im Auftrag des RDA zum Referentenentwurf des BMJV im Rahmen der gesetzgeberischen Anhörung kritisch Stellung genommen.

Der RDA kritisiert, dass die EU-Richtlinie für Pauschalreisen ein Musterbeispiel für eine überschießende und zu weit konkretisierende Richtlinie darstellt. Besonders bedenklich sei, dass “gelegentlich und ohne Gewinnabsicht“ für “begrenzte Gruppen“ vorgesehene Reisen nicht unter das Pauschalreiserecht fallen. Die dadurch entstehenden “Grau- und Schwarzzonen“ stellen gerade für kleinere und mittlere Unternehmen erhebliche und nach Auffassung des RDA unvertretbare Wettbewerbsnachteile dar.

Der Aufwand für kleine und mittlere Unternehmen ist laut Prof. Dr. Bartl infolge der Bürokratisierung der Abläufe, der erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Entwurfs und der komplizierten Regelungen bei etwa mindestens 30.000 € allein für die Erstumsetzung der vorgesehenen Vorschriften sowie der noch nicht abschätzbaren laufenden Zusatzbelastung durch Informationspflichten, Formblätter etc. anzusetzen.

Bei ca. 2000 betroffenen RDA-Mitgliedern ergibt sich insofern eine einmalige Gesamtbelastung nach Inkrafttreten am 1. Juli 2018 von ca. 60.000.000 €. Die weiteren noch nicht abschätzbaren laufenden jährlichen Kosten dürften pro Mitglied bei ca. 10.000 € liegen. Dadurch ergibt sich eine jährliche Zusatzbelastung von ca. 2.000.000 €. Dies sei unverhältnismäßig und nicht hinnehmbar, so Bartl.

Eine erste mündliche Anhörung zum vorliegenden Referentenentwurf wird am 23.08. beim BMJV stattfinden.

Mehr: https://www.rda.de



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