LHO: Tariftreue absolute Pflicht
 

LINIEN-VERGABE

LHO: Tariftreue absolute Pflicht

Montag, 15.02.2016

Nun steht es auch im Hessischen Staatsanzeiger: Tariftreue ist absolute Pflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Öffentliche Auftraggeber dürfen künftig nur noch Aufträge an Unternehmen und Bieter vergeben, die sich an repräsentative Tarifverträge halten.

So sieht es das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vor. Ein Bestandteil dieser Vorgabe ist der Tarifvertrag des Landesverbandes Hessischer Omnibusunternehmer (LHO).

Busunternehmer aus Hessen bezeichnen dieses neue Gesetz als wichtigen Schritt zu gleichen Wettbewerbsbedingungen. “Endlich ist gewährleistet, dass alle Bewerber um Buslinien- und Verkehrsausschreibungen die gleichen Mindeststandards erfüllen und ihre Beschäftigten - wie im LHO-Tarifvertrag vorgesehen - angemessen bezahlen müssen“, macht Karl Reinhard Wissmüller, Vorsitzender des LHO, bei einer Fachtagung seines Busunternehmerverbandes jetzt in Regensburg deutlich.

Faire Wettbewerbsbedingungen gab es in der Vergangenheit nicht immer. Nun haben alle Unternehmen bei der Neuvergabe von Buslinienverkehren in Hessen die gleichen tariflichen Wettbewerbsbedingungen. Das schützt Arbeitnehmer und sichert ordentlich bezahlte Arbeitsplätze. Denn öffentliche Aufträge sind für kleine und mittlere Bus-Unternehmen ein wichtiger Umsatz- und Überlebensfaktor.
Kritisch sehen die Unternehmer die Tatsache, dass in das Gesetz keine Lohnkostenanpassung aufgenommen wurde.

Folge: Die Unternehmen bleiben während der Dauer eines Vertrages mit den öffentlichen Auftraggebern auf den steigenden Lohnkosten sitzen.


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