Behindertenverbände lehnen ab
 

BARRIEREFREIHEIT

Behindertenverbände lehnen ab

Mittwoch, 25.11.2015

Wie der bdo mitteilt, sind bezüglich der barrierefreien Ausstattung von Reisebussen die Einigungsversuche mit den Behindertenverbänden zunächst gescheitert.

Ein für diese Woche geplanter Runder Tisch mit der Politik wurde seitens der Behindertenverbände jetzt überraschend abgesagt. Ab dem 01.01.2016 müssen Fernlinienbusse mit mindestens zwei Rollstuhlplätzen ausgerüstet sein. Ab dem 01.01.2020 müssen alle Reisebusse im Fernlinienverkehr diese Ausstattung aufweisen.

Da noch immer keine barrierefreien Fahrzeuge mit zwei rollstuhlgeeigneten Plätzen serienmäßig erhältlich sind und Rollstuhlnutzer nach derzeitigem Stand keinerlei Sicherheit haben können, ab 1.1.2016 im Fernlinienverkehr befördert zu werden, hatte sich der bdo bemüht, mit den zuständigen Behindertenverbänden die vielen durch das Gesetz offen gelassenen Fragen gemeinsam zu klären.

Zuletzt hatte der bdo gemeinsam mit den Fernlinienbusgesellschaften und BSK die “Initiative Barrierefreiheit 2020 – Roadmap 2016-2019“ vorgeschlagen. Hierbei sollte eine Grundversorgung barrierefreier Mobilität im Fernbuslinienverkehr ab 1.1.2016 sichergestellt werden. Diese Initiative sollte jetzt den Entscheidern aus Politik und Verwaltung im Rahmen eines hochkarätig besetzten Runden Tisches gemeinsam vorgestellt werden. Wie der bdo informiert, hat „jedoch der Deutsche Behindertenrat überraschend und entgegen vorheriger Bekundungen unseren Vorschlag zum zweiten Mal abgelehnt, so dass der Runde Tisch abgesagt werden musste“.

Damit sind alle Einigungsversuche mit den Vertretern der Behindertenverbände gescheitert. „Dies hat zur Folge, dass ausschließlich die gesetzlichen Anforderungen des PBefG gelten“, erläutert Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des bdo in einem Rundschreiben an die Landesverbände.

Kraftomnibusse, die im Personenfernverkehr eingesetzt werden, müssen demnach “jeweils zum Zeitpunkt der Erstzulassung des jeweiligen Kraftomnibusses mit mindestens zwei Stellplätzen für Rollstuhlnutzer ausgerüstet sein. Leonard: “Wir möchten ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass damit auch nicht das Lastenheft Barrierefreiheit (Empfehlung an Allgemeine Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Fernlinienbussen) als Grundlage für die Ausrüstung von Fahrzeugen gilt; denn dies geht über die gesetzlichen Vorgaben des PBefG hinaus und wurde seitens des bdo nicht akzeptiert.“

Für Fragen zum betrieblichen Ablauf der barrierefreien Beförderung wird der bdo noch ein Papier (Beschaffenheit der Rollstühle, Voranmeldung, Hilfeleistung, Begleitperson etc.) erstellen, das den Fernbusunternehmen als praktische Hilfestellung zur Verfügung gestellt wird.


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