Der BDO verweist darauf, dass er gegenüber Politik und Ministerien wiederholt auf die Notwendigkeit eines Bürokratieabbaus hingewiesen und gemeinsam mit den Landesverbänden zahlreiche konkrete Vorschläge eingebracht habe. Vor diesem Hintergrund zeigt sich der Verband enttäuscht über die nun vorliegenden Entwürfe.
Nach Auffassung des BDO greift die beabsichtigte Änderung des § 39 PBefG die im Personenbeförderungsgesetz verankerte Eigenwirtschaftlichkeit in ihren Grundfesten an. Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus würde der in § 8 Absatz 4 PBefG festgeschriebene Grundsatz des Vorrangs der Eigenwirtschaftlichkeit praktisch außer Kraft gesetzt. Dies würde nach Einschätzung des Verbandes dazu führen, dass der private Busmittelstand weiter aus dem Markt gedrängt wird.
Kritisch sieht der BDO zudem die vorgesehene Schwächung der bisher in § 39 PBefG verankerten Genehmigungsbehörden. Der Verband warnt davor, dass künftig weder die Einhaltung des Haushaltsrechts noch die Auskömmlichkeit allgemeiner Vorschriften überprüfbar wären. Wirtschaftlich nachhaltig wirkende eigenwirtschaftliche Verkehre der Privatwirtschaft würden nach Auffassung des BDO einer zunehmenden Kommunalisierung geopfert.
Als mögliche Folgen nennt der Verband eine weitere Verteuerung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie eine Verschlechterung des ÖPNV-Angebots. Aus Sicht des BDO haben die vorgeschlagenen Änderungen daher nichts mit einem tatsächlichen Bürokratieabbau zu tun.
Der BDO habe bereits den Kontakt zu politischen Entscheidern der Bundesregierung aufgenommen. Da die geplanten Änderungen zustimmungspflichtig sind und den Bundesrat passieren müssen, ruft der BDO auch die Landesverbände dazu auf, sich aktiv in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen.





