EU-Pauschalreiserichtlinie: Gefahr massiver Wettbewerbsverzerrungen

Die deutschen Reise- und Tourismusverbände warnen vor der geplanten Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie. Sie sehen massive Risiken für Wettbewerb und Reisewirtschaft und fordern klare Definitionen, faire Regeln für außergewöhnliche Umstände und ein praxisgerechtes Inkrafttreten. Die Bundesregierung solle die deutschen Interessen im Trilog entschlossen vertreten.

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Die deutschen Reise- und Tourismusverbände sehen in der geplanten Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie erhebliche Risiken für Wettbewerb und Reisewirtschaft. Kurz vor Beginn des Trilog Verfahrens am 24. September zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament (Foto, c: shutterstock) legen die Verbände ASR, BT4Europe, BTW, DRV, DTV, Forum anders reisen, IHA, RDA, VDR und VIR erneut eine gemeinsame Position vor.

„Unser Ziel muss es sein, die Pauschalreise als bewährtes und sicheres Produkt zu stärken – nicht sie zu schwächen. Leidtragende wären sonst nicht nur die Veranstalter, sondern vor allem die Reisenden selbst“, heißt es von den Verbänden. Sie kündigen an, in Brüssel und Berlin mit Nachdruck auf notwendige Korrekturen hinzuwirken. An die Bundesregierung richten die Verbände den klaren Appell, die deutschen Interessen im Trilog entschlossen zu vertreten.

Die Kritikpunkte

Die beteiligten Verbände betonen ihre Kritik insbesondere an der Definition der Pauschalreise und zudem an den Kriterien und Voraussetzungen, wann unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vorliegen, die zu einer kostenfreien Stornierung einer Reise führen können.


Definition der Pauschalreise

Die Verbände fordern eine eindeutige und verständliche Definition der Pauschalreise und eine klare Abgrenzung zu Geschäftsreisen. Reisemittler müssen weiterhin in der Lage sein, auf Wunsch mehrere Einzelleistungen zu vermitteln, ohne dadurch automatisch als Reiseveranstalter zu gelten und in die volle Veranstalterhaftung zu fallen.

Der Vorschlag des EU-Ministerrates, wieder eine klare Unterscheidung zwischen Pauschalreise und Einzelleistung einzuführen, wäre aus Verbandssicht der richtige Weg.


Außergewöhnliche Umstände

Die Kriterien, wann unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vorliegen, müssten so gestaltet werden, dass eine gerechte Risikoverteilung erfolgt. Es müsse unbedingt verhindert werden, den Reiseveranstaltern das allgemeine Lebensrisiko der Reisenden aufzubürden.

Eine Ausweitung der Reisehinweise auf Wohnsitz, Abreiseort und Zielgebiet – wie vom EU-Parlament gefordert – sei nicht nur unpraktikabel, sondern aus Verbandssicht unsinnig. Maßgeblich müsse allein die Einschätzung des Auswärtigen Amtes bleiben.

Auch die geplante 28-Tage-Frist für kostenlose Stornierungen bei außergewöhnlichen Umständen würde eine unverhältnismäßige Belastung der Veranstalter bedeuten.


Inkrafttreten der Richtlinie

Die Verbände verweisen auf die Besonderheiten der Branche: Das touristische Geschäftsjahr folgt nicht dem Kalenderjahr. Deshalb wäre ein Inkrafttreten zum 1. November eines Jahres – alternativ zum 1. Januar – notwendig, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

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