REFERENTENENTWÜRFE ZUM BÜROKRATIEABBAU: BDO: „Frontalangriff auf die Eigenwirtschaftlichkeit“

Der BDO hat im Rahmen der Verbändeanhörung zu den Referentenentwürfen für das „Gesetz zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (BRBG)“ und die „Verordnung zum Bürokratieabbau im Verkehrsbereich (BRBV)“ deutliche Kritik geäußert. Nach Auffassung des Verbandes bleiben die Vorschläge des Bundesverkehrsministeriums (BMV) nicht nur deutlich hinter den Erwartungen der Branche zurück. Vor allem die geplante Änderung des § 39 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bewertet der BDO als „Frontalangriff auf die Eigenwirtschaftlichkeit“. Der Verband warnt davor, dass die Vorschrift faktisch abgeschafft und damit der im PBefG verankerte Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit außer Kraft gesetzt werden könnte.

Der BDO hält die Vorschläge des Bundesverkehrsministeriums zum Bürokratieabbau für unzureichend und sieht den Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit gefährdet.
Foto: KI-generiet/EuroBus
2 min Lesezeit

Der BDO verweist darauf, dass er gegenüber Politik und Ministerien wiederholt auf die Notwendigkeit eines Bürokratieabbaus hingewiesen und gemeinsam mit den Landesverbänden zahlreiche konkrete Vorschläge eingebracht habe. Vor diesem Hintergrund zeigt sich der Verband enttäuscht über die nun vorliegenden Entwürfe.

Nach Auffassung des BDO greift die beabsichtigte Änderung des § 39 PBefG die im Personenbeförderungsgesetz verankerte Eigenwirtschaftlichkeit in ihren Grundfesten an. Unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus würde der in § 8 Absatz 4 PBefG festgeschriebene Grundsatz des Vorrangs der Eigenwirtschaftlichkeit praktisch außer Kraft gesetzt. Dies würde nach Einschätzung des Verbandes dazu führen, dass der private Busmittelstand weiter aus dem Markt gedrängt wird.

Kritisch sieht der BDO zudem die vorgesehene Schwächung der bisher in § 39 PBefG verankerten Genehmigungsbehörden. Der Verband warnt davor, dass künftig weder die Einhaltung des Haushaltsrechts noch die Auskömmlichkeit allgemeiner Vorschriften überprüfbar wären. Wirtschaftlich nachhaltig wirkende eigenwirtschaftliche Verkehre der Privatwirtschaft würden nach Auffassung des BDO einer zunehmenden Kommunalisierung geopfert.

Als mögliche Folgen nennt der Verband eine weitere Verteuerung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie eine Verschlechterung des ÖPNV-Angebots. Aus Sicht des BDO haben die vorgeschlagenen Änderungen daher nichts mit einem tatsächlichen Bürokratieabbau zu tun.

Der BDO habe bereits den Kontakt zu politischen Entscheidern der Bundesregierung aufgenommen. Da die geplanten Änderungen zustimmungspflichtig sind und den Bundesrat passieren müssen, ruft der BDO auch die Landesverbände dazu auf, sich aktiv in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen.

Aktuelle Ausgaben

EuroBus Mai 2026

Reisetipp Mai 2026