Nach Bayern lockern auch Baden-Württemberg und Hessen ihre coronabedingten Busreiseverbote.
Baden-Württemberg:
Seit dem 15. Mai sind Busreisen in Baden-Württemberg zulässig, wenn Start und Ziel in einem Stadt-/Landkreis liegen, in dem die 7-Tages-Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.
Folgende Auflagen gelten:
• maximal 50 %ige Auslastung
• Fahrgäste müssen entweder ein negatives Testergebnis vorlegen oder einen Impf-/Genesenennachweis
• Maskenpflicht
• Hygieneauflagen nach § 4 der aktuellen Verordnung müssen eingehalten werden (Reinigung, Lüftung, etc.)
Auch touristische Übernachtungen sind bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 mit Auflagen wieder erlaubt.
Hessen:
Nach der aktuellen Verordnung gilt auch hier ein Stufenplan. Der touristische Busverkehr ist inzidenzabhängig seit dem 17. Mai zulässig (Verordnung, § 2 Abs. 1a). Fahrgäste dürfen nur mit Negativnachweis (Impf-, Genesenennachweis oder negativem Test, § 1b) eingelassen werden. Die Maskenpflicht gilt weiterhin.
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